Anfrage: Rückgewinnung kommunaler Wegseitenränder

Seit dem Übereinkommen zur biologischen Vielfalt der UN Konferenz von Rio de Janeiro sind Biodiversitätsmaßnahmen zeitnah durchzuführen, um ein weiteres Artensterben in den ausgeräumten Agrarlandschaften mit Monokulturen zu verhindern. Die letzten Biotopverbundlinien in Form von Hecken, Krautsäumen, und Feldrainen bilden eine unverzichtbare Lebensgrundlage für die heimische Flora und Fauna. Leider werden fast überall die Hecken zu ökologisch wertlosen Spalieren verschnitten und kommunale Wegeseitenränder landwirtschaftlich genutzt.  Laut Presseberichterstattung (u.a. Dülmener Zeitung vom 09.02.2016) hat der Kreis Coesfeld auf diesen „illegalen“ Ackerbau in seinem Zuständigkeitsbereich reagiert. Gemeinsam mit den Städten und Gemeinden wurde eine Flächenkulisse für die Eigentumsverhältnisse ermittelt und im Zuge dessen festgestellt, dass die Landwirtschaft kreisweit rund 212 Hektar öffentlichen Grundes auf  „illegale“ Weise nutzt. Allein in Dülmen sind demnach 300 Fälle dieser sogenannten „Übernutzungen“ festgestellt worden. Die Stadt Dülmen habe darauf reagiert, indem sie die Grenze der privat durch die Landwirte nutzbaren Flächen durch rot-weiße Pflöcke markiert. Die Rahmenvereinbarung zwischen dem Umwelt- und Landwirtschaftsministerium Nordrhein-Westfalen, sowie Landwirtschaftsverbänden sieht sogar ergänzende „Blühstreifen“ entlang von Feldern und kommunalen Wegen vor, umso vernetzende Strukturen zwischen der Pflege und dem Erhalt von Feldrainen entstehen zu lassen.

03.06.16 –

Der vollständige Text unserer Anfrage zur mündlichen und schriftlichen Beantwortung in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Umwelt und Planung am 03.06.2016

Sehr geehrter Herr Landrat,

seit dem Übereinkommen zur biologischen Vielfalt der UN Konferenz von Rio de Janeiro sind Biodiversitätsmaßnahmen zeitnah durchzuführen, um ein weiteres Artensterben in den ausgeräumten Agrarlandschaften mit Monokulturen zu verhindern. Die letzten Biotopverbundlinien in Form von Hecken, Krautsäumen, und Feldrainen bilden eine unverzichtbare Lebensgrundlage für die heimische Flora und Fauna. Leider werden fast überall die Hecken zu ökologisch wertlosen Spalieren verschnitten und kommunale Wegeseitenränder landwirtschaftlich genutzt.

Laut Presseberichterstattung (u.a. Dülmener Zeitung vom 09.02.2016) hat der Kreis Coesfeld auf diesen „illegalen“ Ackerbau in seinem Zuständigkeitsbereich reagiert. Gemeinsam mit den Städten und Gemeinden wurde eine Flächenkulisse für die Eigentumsverhältnisse ermittelt und im Zuge dessen festgestellt, dass die Landwirtschaft kreisweit rund 212 Hektar öffentlichen Grundes auf  „illegale“ Weise nutzt. Allein in Dülmen sind demnach 300 Fälle dieser sogenannten „Übernutzungen“ festgestellt worden. Die Stadt Dülmen habe darauf reagiert, indem sie die Grenze der privat durch die Landwirte nutzbaren Flächen durch rot-weiße Pflöcke markiert.

Die Rahmenvereinbarung zwischen dem Umwelt- und Landwirtschaftsministerium Nordrhein-Westfalen, sowie Landwirtschaftsverbänden sieht sogar ergänzende „Blühstreifen“ entlang von Feldern und kommunalen Wegen vor, umso vernetzende Strukturen zwischen der Pflege und dem Erhalt von Feldrainen entstehen zu lassen.

Gelungene Biodiversitätsstrategien können anhand von vielen lokalen Initiativen zur Rückholung der kommunalen Wegeseitenränder, zum Beispiel im Landkreis Soest, im Kreis Emsland, im Kreis Düren und auch hier im Münsterland betrachtet werden. Die Stadt Vreden hat eine Erfassung und Optimierung sämtlicher Randstreifen an den städtischen Wirtschaftswegen sowie ein Heckenerfassungs -und Pflegekonzept entwickelt.

Besonders an Nebenstrecken, welche für Wanderer und Fahrradtouristen (Konzept des sanften Tourismus) attraktiv sind, können abschnittsweise in den ausgeräumten Bereichen neue Heckenbänder, Krautsäume und Feldraine entstehen (Biotopvernetzung). Solche Straßen und Wegen befinden sich überwiegend um Gemeindeeigentum, so dass kommunale Instanzen leicht für planerische und rechtliche Absicherung sorgen können.

Daher bitten wir Sie um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1.  In welchem Umfang wird der beschriebene „illegale“ Ackerbau („Übernutzungen“) nach Ihrer Kenntnis am Rand von Straßen und Wirtschaftswegen im Kreis Warendorf praktiziert?

2. Welcher Anteil der betroffenen Flächen liegt im Zuständigkeitsbereich des Kreises, welcher im Zuständigkeitsbereich der Städte und Gemeinden?

3. Ergreift die Kreisverwaltung Maßnahmen oder wird sie dies zukünftig tun, um dem beschriebenen „illegalen“ Ackerbau Einhalt zu gebieten? Wenn ja, welche? Mögliche Maßnahmen könnten sein: Luftbildauswertungen, Erstellung von Flächenkulissen zu Eigentumsflächen, Kennzeichnung der Flächen durch Pflöcke o.Ä.

4. Wie reagiert die Kreisverwaltung, wenn festgestellt wird, dass Flächen am Rand von Straßen, die sich im Eigentum des Kreises befinden, unzulässiger Weise bewirtschaftet werden?

5. Sieht sich die Kreisverwaltung imstande aus eigenen Ressourcen ein Konzept zur Förderung der Biodiversität im Kreis Warendorf zu entwickeln?

Hier die Antwort des Kreises