Integration statt Abschiebung - Grüner Antrag zum Flüchtlingskonzept

In der Berichterstattung zur Vorstellung des Entwurfes des Flüchtlingskonzeptes am 26.04.16 in der „Glocke“ wird Dr. Gericke mit „Fördern, fordern, abschieben“ zitiert. Demnach stände „konsequentes Abschieben ganz oben auf dem Zettel“. Unserer Ansicht nach verfehlt diese Darstellung den Charakter des vorliegenden Konzeptentwurfes, welcher die zahlreichen Chancen der neuen Zuwanderung hervorhebt und uns einen deutlichen Fahrplan zur Integration liefert. Eine solche Darstellung stärkt diejenigen, die das Recht auf Asyl grundsätzlich in Frage stellen und konterkariert die Ziele des in weiten Teilen gut aufgestellten Konzeptes.  Wir beantragen daher die Umbenennung des Konzeptes in „Handlungskonzept für den Umgang mit geflüchteten Menschen“, um die Chancen einer gelingenden Integration von Asylbewerber*innen zu unterstreichen. In ebendiesem Zusammenhang sind die Modifizierungsvorschläge im Abschnitt „Rückführungsmanagement“ zu sehen. Hier setzt das Bundesrecht den Rahmen und es besteht keine Notwendigkeit Abschiebungen seitens des Kreises als wünschenswertes Mittel darzustellen.  Die Geschlossenheit derjenigen gesellschaftlichen Kräfte, welche sich den Menschenrechten und damit dem Recht auf Asyl verpflichtet sehen, ist auch im Kreis Warendorf wichtiger denn je. In unserer gemeinsamen Anstrengung, die Integration im Kreis Warendorf gelingen zu lassen, sollten wir uns nicht von Diskussionen beirren lassen, welche ohnehin nur auf Bundesebene entschieden werden können. Daher beantragen wir neben den bereits genannten Punkten auch die Streichung bzw. Modifizierung derjenigen Sätze, welche eine Verschärfung des Asylrechts bzw. der internationalen Vereinbarungen bzgl. der Rückführungen fordern, solange sie im Zusammenhang mit dem umstrittenen Konzept der sicheren Herkunftsstaaten stehen.

24.06.16 –

Sehr geehrter Herr Landrat,

die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet Sie um Berücksichtigung des folgenden Antrags auf der Tagesordnung der Sitzung des Kreisausschusses am 23.06.2016:

 Der Ausschuss möge beschließen:

 1.      Der Titel des Flüchtlingskonzeptes für den Kreis Warendorf wird geändert in: „Handlungskonzept für den Umgang mit geflüchteten Menschen“

 2.      Der Absatz zum Handlungsfeld Rückführungsmanagement im Kapitel 3.1. „Strategie“ (Ende S. 54) im Flüchtlingskonzept für den Kreis Warendorf wird modifiziert zu:  „Im Handlungsfeld Rückführungsmanagement zielen die Bestrebungen des Kreises Warendorf darauf ab, die freiwilligen Ausreisen zu steigern. Darüber hinaus ist die Kreisverwaltung bestrebt, diejenigen Spielräume, welche das Bundesrecht bei der Abschiebepraxis lässt, im Sinne der Flüchtlinge auszuschöpfen. Dazu gehört auch eine möglichst umfangreiche Individualprüfung auch bei Menschen aus sogenannten „sicheren Herkunftsländern“. Hierzu ist eine personelle und sächliche Aufstockung des Bereichs Rückführung notwendig.“

 3.      Der 2. Absatz auf S. 48 im Kapitel 2.9 „Rückführungsmanagement“ wird wie folgt modifiziert: „Ziel muss es sein, diejenigen Personen, für welche nach dem Bundesrecht voraussichtlich keine Bleibeperspektive besteht, da sie in ihrem Heimatland keine Verfolgung fürchten müssen, zu einer freiwilligen Ausreise zu bewegen. Das hilft die vorhandenen Ressourcen für die erfolgreiche Integration derjenigen Flüchtlinge mit Bleibeperspektive zu verwenden.“

 4.      Folgender Satz im 6. Absatz auf S. 49 im Kapitel 2.9. „Rückführungsmanagement“ wird ersatzlos gestrichen: „Eine personelle Aufstockung der Zentralen Ausländerbehörden wäre insofern wünschenswert.“

 

 5.      Folgender Satz im 4. Absatz auf S. 50  im Kapitel 2.9. „Rückführungsmanagement“ wird ersatzlos gestrichen: „Dringend erforderlich sind Abkommen mit den Maghrebstaaten (und anderen sicheren Herkunftsländern) zur Rücknahme ihrer Staatsangehörigen.“

 

Begründung:

In der Berichterstattung zur Vorstellung des Entwurfes des Flüchtlingskonzeptes am 26.04.16 in der „Glocke“ wird Dr. Gericke mit „Fördern, fordern, abschieben“ zitiert. Demnach stände „konsequentes Abschieben ganz oben auf dem Zettel“. Unserer Ansicht nach verfehlt diese Darstellung den Charakter des vorliegenden Konzeptentwurfes, welcher die zahlreichen Chancen der neuen Zuwanderung hervorhebt und uns einen deutlichen Fahrplan zur Integration liefert. Eine solche Darstellung stärkt diejenigen, die das Recht auf Asyl grundsätzlich in Frage stellen und konterkariert die Ziele des in weiten Teilen gut aufgestellten Konzeptes.

Wir beantragen daher die Umbenennung des Konzeptes in „Handlungskonzept für den Umgang mit geflüchteten Menschen“, um die Chancen einer gelingenden Integration von Asylbewerber*innen zu unterstreichen. In ebendiesem Zusammenhang sind die Modifizierungsvorschläge im Abschnitt „Rückführungsmanagement“ zu sehen. Hier setzt das Bundesrecht den Rahmen und es besteht keine Notwendigkeit Abschiebungen seitens des Kreises als wünschenswertes Mittel darzustellen.

Die Geschlossenheit derjenigen gesellschaftlichen Kräfte, welche sich den Menschenrechten und damit dem Recht auf Asyl verpflichtet sehen, ist auch im Kreis Warendorf wichtiger denn je. In unserer gemeinsamen Anstrengung, die Integration im Kreis Warendorf gelingen zu lassen, sollten wir uns nicht von Diskussionen beirren lassen, welche ohnehin nur auf Bundesebene entschieden werden können. Daher beantragen wir neben den bereits genannten Punkten auch die Streichung bzw. Modifizierung derjenigen Sätze, welche eine Verschärfung des Asylrechts bzw. der internationalen Vereinbarungen bzgl. der Rückführungen fordern, solange sie im Zusammenhang mit dem umstrittenen Konzept der sicheren Herkunftsstaaten stehen.

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