Integrationsbeauftragte für den Kreis Warendorf

Antrag


1.      Der Kreis Warendorf verleiht der Integration von Menschen, die aus dem Ausland zu uns gekommen sind, hohe Priorität und sieht die Querschnittsaufgabe als eigenes Politikfeld. Er setzt sich das Ziel, die Integration nachhaltig effektiv und die Maßnahmen effizient zu gestalten. Der Kreis Warendorf überprüft Transparenz, Qualität und Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen zur Integration. Er prüft, ob durch Innovationen die Angebote, Strukturen und Prozesse zur Aufnahme von Neuzugewanderten - und zur Integration von hier lebenden Migrantinnen und Migranten und deren Kinder verbessert werden können.


2.      Zur Durchführung der Arbeit bildet der Kreis die Stelle eines oder einer Integrationsbeauftragten.


3.      Zur Vorbereitung der Diskussion lädt der Kreis einen Referenten ein, z.B. Herrn Dr. Adolf Reichwein von der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement oder Herrn Anton Rütten, Gruppenleiter im Ministerium für Integration des Landes NRW.


4.      Der Kreis stellt in den Haushalt des Jahres 2007 Mittel in Höhe von 35.000€ für die Stelle des Integrationsbeauftragten ein.


5.      Der Kreis bewirbt sich beim Land NRW um Fördermittel aus dem Projektbereich „KOMM IN - NRW – Innovation in der kommunalen Integrationsarbeit – eine Förderung durch das Land NRW“


Begründung

1. Über 20.000 Ausländerinnen und Ausländer leben im Kreis Warendorf, nach Schätzungen eine ähnliche Anzahl von Menschen, die aus dem Ausland hierhin gekommen sind und die deutsche Staatsbürgerschaft erworben haben. Viele von ihnen sind erfolgreich integriert, aber wir alle kennen Beispiele, wo die Integration nicht als gelungen bezeichnet werden kann, selten, wo sie gar nicht beabsichtigt ist. Gesamtgesellschaftliche Indikatoren wie die PISA-Studie oder die Jugendarbeitslosigkeit empfehlen dringend, den Integrationsprozess zu beobachten und die getroffenen Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit hin zu prüfen.

Die Zahlen machen den Umfang und die Bedeutung des Wanderungs- und Integrationsprozesses deutlich. In solchen großen gesellschaftlichen Prozessen gibt es Gewinner und Verlierer. Wir wollen denen helfen, die auf der Schattenseite der Migration stehen. Aber auch unabhängig von individueller Bedürftigkeit müssen wir feststellen, dass vor allem die Kinder und Jugendlichen, die heute auf diese Schattenseite zu geraten drohen, diejenigen sind, die in der nächsten Generation die wirtschaftlichen und sozialen Leistungen erbringen müssen, die den beruflichen Ruhestand der heutigen Generation garantieren sollen.

Die Grundlagen dafür, ob in zehn, zwanzig oder dreissig Jahren ein Neben- oder Gegen einander, Zwietracht und Missgunst, oder ob gemeinschaftliches und produktives Miteinander das Lebensgefühl bestimmen, diese Grundlagen werden heute gelegt. Das Gelingen dieses Prozesses wird die Attraktivität des Zusammenlebens in den Kommunen in Zukunft wesentlich beeinflussen.

2. Wir schätzen die vielen Integrationsbemühungen und –maßnahmen, die von Personen, privaten Trägern und der öffentlichen Hand geleistet werden. Angesichts der unübersehbaren Probleme halten wir aber eine Überprüfung der Vernetzungsstrukuren und der Wirksamkeit für erforderlich. Die Kommunale Stelle für Verwaltungsmanagement spricht sogar davon, das Integrationsmanagement wesentliche Potenziale für die Entwicklung von Kommunen erschließen kann, wenn Strategie, Steuerung und Organisation passend ausgestaltet sind. Da wir die Arbeitssituation derer kennen, die in diesem Bereich tätig sind, müssen wir ehrlicherweise sagen, dass für die erforderliche Arbeit eine neue Stelle zu schaffen ist.

3. Wir, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, sehen uns eher in der Rolle der Fragenden als derer, die schon alles wissen. Deshalb wollen wir, dass sich der Kreistag vor einer Grundsatzentscheidung möglichst kompetent beraten lässt.

4. Nach dem Studium des Etatentwurfes gehen wir nicht davon aus, dass der oder die Integrationsbeauftragte aus dem bisherigen Stellenplan heraus kommen kann. Bei der vorgeschlagenen Summe gehen wir davon aus, dass eine Einstellung nicht Juli 2007 erfolgt.

5. Im Rahmen des Projektes „KOMM IN - NRW – Innovation in der kommunalen Integrationsarbeit“ gewährt das Land NRW umfangreiche Zuschüsse für die Integrationsarbeit. Der Kreis sollte nach einer entsprechenden Grundsatzenscheidung diese Mittel beantragen.

Siehe hierzu die Internetseite des Ministeriums:

http://www.mgffi.nrw.de/pdf/integration/aktionsplan-integration.pdf, insbesondere Punkt 12



1. Über 20.000 Ausländerinnen und Ausländer leben im Kreis Warendorf, nach Schätzungen eine ähnliche Anzahl von Menschen, die aus dem Ausland hierhin gekommen sind und die deutsche Staatsbürgerschaft erworben haben. Viele von ihnen sind erfolgreich integriert, aber wir alle kennen Beispiele, wo die Integration nicht als gelungen bezeichnet werden kann, selten, wo sie gar nicht beabsichtigt ist. Gesamtgesellschaftliche Indikatoren wie die PISA-Studie oder die Jugendarbeitslosigkeit empfehlen dringend, den Integrationsprozess zu beobachten und die getroffenen Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit hin zu prüfen.

Ergebnis:

Angenommen mit dem Haushalt 2008

Darüber hinaus wird eine wissenschaftliche Begleitung vorgenommen.

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