Anfrage zu den neuen Regelungen der StVO

Die Kreistagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen bittet, um die mündliche und schriftliche Beantwortung folgender Fragen in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Umwelt und Planung am 27.05.2020 und ggf. in der Sitzung des Bauausschusses am 26.05.2020. Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie zusätzlich den Ausschussmitgliedern dazu eine Tischvorlage zur Verfügung stellen. 1. Den Straßenverkehr für Radfahrer*innen sicherer und komfortabler zu machen, ist ein Ziel der neuen StVO. Ab wann wird der Kreis Warendorf die Schilder „Grüner Pfeil“ für nach rechts abbiegende Radfahrer*innen an Kreuzungen bzw. Einmündungen anbringen?

19.05.20 –

Die Kreistagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen bittet, um die mündliche und schriftliche Beantwortung folgender Fragen in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Umwelt und Planung am 27.05.2020 und ggf. in der Sitzung des Bauausschusses am 26.05.2020.
Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie zusätzlich den Ausschussmitgliedern dazu eine Tischvorlage zur Verfügung stellen.

1. Den Straßenverkehr für Radfahrer*innen sicherer und komfortabler zu machen, ist ein Ziel der neuen StVO.
Ab wann wird der Kreis Warendorf die Schilder „Grüner Pfeil“ für nach rechts abbiegende Radfahrer*innen an Kreuzungen bzw. Einmündungen anbringen?

2. Für die Kontrolle des ruhenden Verkehrs sind die Städte und Gemeinden zuständig. Halten und Parken auf Fahrrad- und Fußwegen sollen stärker geahndet, das Parken an Kreuzungen und Einmündungen erst in einem Abstand von acht Metern gestattet werden.
In welcher Weise kooperieren der Kreis und die Städte und Gemeinden bei der kurzfristigen Umsetzung der angegebenen Regelverstöße?

3. Bereits bei der Beratung und Verabschiedung des Nahverkehrskonzeptes für den Kreis Warendorf im Jahr 2018 hat die Kreistagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen darauf hingewiesen, dass für Radfahrer*innen rechtsabbiegende LKW und Busse eine große Gefahrenquelle darstellen. Deshalb sollten Busse des RVM mit Warnanlagen ausgestattet werden. Die StVO-Reform schreibt nun einen Mindestabstand von 1,50 Meter innerorts und zwei Meter außerhalb von Ortschaften.
Wie wird die Kreisverwaltung dafür sorgen, dass die Neuregelung für alle Verkehrsteilnehmer*innen erkennbar umgesetzt wird?

4. Vorrangzonen für Radfahrer*innen: Für Lastenfahrräder können Parkflächen und Ladezonen markiert werden und Radfahrer*innen dürfen auf Straßen ausdrücklich zu zweit nebeneinander herfahren, solange es die anderen Verkehrsteilnehmer*innen nicht behindert.
In welcher Weise wirkt die Kreisverwaltung auf die kommunalen Verwaltungen ein, diese Regelungen möglichst kurzfristig umzusetzen?

5. Welche Möglichkeiten hat die Kreisverwaltung darauf einzuwirken, dass in den Kreisangehörigen Städten und Gemeinden 30km/h als Regelgeschwindigkeit eingeführt wird, um nicht nur den Radverkehr, sondern den Verkehr für alle Verkehrsteilnehmer*innen in den Städten sicherer, leiser und übersichtlicher zu machen?

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