Unsere Stellungname zum Bundesverkehrswegeplan

An: Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Referat G12 Sehr geehrte Damen und Herren, wir, die Grünen im Kreis Warendorf, begrüßen die Möglichkeit unsere Stellungnahme zum Bundesverkehrswegeplan 2030 abgeben zu können. Das Münsterland ist eine mittelständisch aufgestellte Wachstumsregion, auch geprägt durch die Landwirtschaft. Der Entwurf des BVWP sieht für den Kreis Warendorf sieben  Straßenneubaumaßnahmen vor, keine Erhaltungsmaßnahme und kein Projekt im Schienenausbauplan.  Diese einseitig auf den motorisierten Verkehr fokussierte Entwicklung entspricht nicht unserer Vorstellung von Nachhaltigkeit. Wir kritisieren die Art und Weise der Berechnung des Nutzen-Kosten-Verhältnisses. Monetär nicht berücksichtigt werden die Kosten der Umweltbelastung und die Belastung der Landwirtschaft. Einberechnet werden dagegen minütliche Reisezeitgewinne. Die bisherige Trasse ist werktäglich insgesamt etwa drei Stunden ausgelastet, vielleicht manchmal auch überlastet. Durch den Bau der drei B 64n-Umgehungsstraßen Warendorf, Beelen und Herzebrock-Clarholz wird die Strecke erheblich verlängert, die Reisezeit ist somit rund um die Uhr länger. Dies fließt nicht in Ihre Berechnung ein. Induzierte Verkehre erhöhen in der Berechnung per se den Nutzen, jedoch ist deren Sinnhaftigkeit fragwürdig, denn der Zuwachs an Fahrten, die Verlängerung der Wegstrecke oder der Anreiz zum Umstieg von der Bahn auf die Straße sind keine gesellschaftlichen Gewinne.

02.05.16 –

An: Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Referat G12

Sehr geehrte Damen und Herren,


wir, die Grünen im Kreis Warendorf, begrüßen die Möglichkeit unsere Stellungnahme zum Bundesverkehrswegeplan 2030 abgeben zu können.

Das Münsterland ist eine mittelständisch aufgestellte Wachstumsregion, auch geprägt durch die Landwirtschaft. Der Entwurf des BVWP sieht für den Kreis Warendorf sieben  Straßenneubaumaßnahmen vor, keine Erhaltungsmaßnahme und kein Projekt im Schienenausbauplan.  Diese einseitig auf den motorisierten Verkehr fokussierte Entwicklung entspricht nicht unserer Vorstellung von Nachhaltigkeit.

Wir kritisieren die Art und Weise der Berechnung des Nutzen-Kosten-Verhältnisses.

Monetär nicht berücksichtigt werden die Kosten der Umweltbelastung und die Belastung der Landwirtschaft. Einberechnet werden dagegen minütliche Reisezeitgewinne. Die bisherige Trasse ist werktäglich insgesamt etwa drei Stunden ausgelastet, vielleicht manchmal auch überlastet. Durch den Bau der drei B 64n-Umgehungsstraßen Warendorf, Beelen und Herzebrock-Clarholz wird die Strecke erheblich verlängert, die Reisezeit ist somit rund um die Uhr länger. Dies fließt nicht in Ihre Berechnung ein.

Induzierte Verkehre erhöhen in der Berechnung per se den Nutzen, jedoch ist deren Sinnhaftigkeit fragwürdig, denn der Zuwachs an Fahrten, die Verlängerung der Wegstrecke oder der Anreiz zum Umstieg von der Bahn auf die Straße sind keine gesellschaftlichen Gewinne.

Exemplarisch kann an den fünf Teilstücken der B 64n verdeutlicht werden, wie unterschiedlich Straßen und Bahnstrecken betrachtet werden: Die Straßenbauvorhaben gelten im BVWP als relevant für den überörtlichen Verkehr, die parallel verlaufende Bahnstrecke findet keine Berücksichtigung.

Handwerkliche Fehler werden beim Betrachten von Aussagen zu den einzelnen Teilstücken deutlich. So wird der Umgehung Warendorf als dem größten Teilprojekt die höchste Wichtigkeit eingeräumt. Diese Wichtigkeit soll sie durch die Entlastung der bisherigen Trasse erhalten, doch in der Bewertung der städtebaulichen Auswirkungen wird ihr im BVWP andererseits nur eine geringe Wirksamkeit zugeschrieben.

Unser Fazit: Erhalt und Ausbau der Schiene sind im Kries Warendorf ausdrücklich nicht vorgesehen. Die Bewertung der Straßenbaumaßnahmen erscheint sehr zielorientiert erfolgt zu sein. Wir fordern Sie auf, eine bessere Finanzierung des Bahnverkehrs herbeizuführen und in der Bundesstraßenplanung für den Erhalt der bisherigen Infrastruktur Mittel zur Verfügung zu stellen. Straßenneubauprojekte sollten nicht als Wahlkreisgeschenke gehandhabt werden.