Übernahme des „Cochemer Modells“:
Wir beantragen eine umfassende Darstellung der Intention und Arbeitsweise des „Cochemer Modells“, der Vor- und ggf. Nachteile dieses Modells und dessen gegenüberstellenden Vergleich mit dem bislang gängigen „Warendorfer Modell“.
Begründung
Der Gesetzgeber stellt bei Scheidungen eindeutig das Kindeswohl in den Vordergrund des Handelns.
Das „Cochemer Modell“ greift diese Forderung konsequent auf und sorgt umfassend und zeitnah für Berücksichtigung der Bedürfnisse der Kinder, deren Eltern sich scheiden lassen.
Bei Scheidungen, bei denen die Beteiligten das Cochemer Modell zur Grundlage ihres Handelns machen, kommt es nicht mehr zum missbräuchlichen Instrumentalisieren der betroffenen Kinder.
Die Vorteile des Cochemer Modells sprechen sich bundesweit immer mehr herum und veranlassen immer Kommunen und Kreise, dieses Modell auch bei sich zur Anwendung zu bringen.
Ergebnis:
Nach einem längeren Verfahren in 2008 übernommen.
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