Antrag:
Die Regionalisierung des Notruftelefons des Kinderschutzbundes wird vom Kreis in erforderlichem Maße bezuschusst. Bedingung ist, dass sich die Städte mit eigenen Jugendämtern adäquat beteiligen.
Begründung:
Die bisherige Notruf-Beantwortung erfolgt aus einer Bundes-Zentrale heraus. Die Kenntnis der Situation vor Ort ist für eine Hilfe von großem Vorteil. Dies kann nur durch eine Beratung aus dem Kreis Warendorf heraus geleistet werden.
Ergebnis:
wurde angenommen
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