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08.05.15 –
zur Beschlussfassung in den zuständigen Fachausschüssen, im Kreisausschuss und im
Kreistag stellen wir hiermit den folgenden Antrag:
Der Kreistag möge beschließen:
Begründung:
Begründung:
Im Kreisentwicklungsprogramm ist die Sicherung der Mobilität im Kreis als eine der zentralen Herausforderungen benannt worden: „Eine wichtige Voraussetzung für die Teilhabe am öffentlichen Leben ist die Mobilität.“ Mobilität ist ein wichtiger Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Mobilität ermöglicht soziale Kontakte, kulturelle Teilhabe und ist ein wesentlicher Baustein für die Suche nach einem Arbeitsplatz. Das Sozialticket leistet einen wichtigen Beitrag, um dieses Ziel zu erreichen. Nach einer aktuellen Erhebung des Verkehrsministeriums in Nordrhein-Westfalen haben von den 54 Kreisen und kreisfreien Städten in NRW bereits 45 das Sozialticket eingeführt. Damit ist die Durchdringung des Sozialtickets weit fortgeschritten. 2014 konnten bereits über 86 % der Berechtigten in NRW ein solches Ticket erwerben. Das Angebot soll der Teilhabe aller Bevölkerungsschichten an einem durch Mobilität bestimmten Leben dienen. Die NRW-weite Erhebung bestätigt, dass sich das Sozialticket immer mehr zu einen Regeltarifangebot mit wachsender Nachfrage entwickelt.
Das zuständige Ministerium hat „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des SozialTickets im Öffentlichen Personennahverkehr Nordrhein-Westfalen“ festgelegt. Nach diesen Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sozialtickets im ÖPNV Nordrhein-Westfalen kann für die Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (SGB II), Leistungen für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen („Sozialhilfe“, SGB XII), Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder laufender Leistungen im Kreis Warendorf ein Sozialticket angeboten werden.
In der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Umwelt und Planung am 17. April 2015 sind die für die Antragstellung wichtigsten Fragen beantwortet worden (siehe Anlage). Danach muss bis zum 15. 09. 2015 ein Antrag beim Land Nordrhein-Westfalen für eine Förderung ab 2016 gestellt werden.
Zur Ausgestaltung des Sozialtickets soll die Tarifsystematik der Verkehrsgemeinschaft Münsterland (VGM) angewendet werden. Demnach bietet sich das FunAbo für die Altersstufe der 6- 20 Jährigen an. Damit können sie sich an Schultagen ab 14 Uhr, an Wochenenden, Feiertagen und in den Ferien den ganzen Tag im Gesamtnetz der Verkehrsgemeinschaft Münsterland bewegen. Dieses Abo soll durch eine Zuzahlung von 5,00 € monatlich angeboten werden.
Allen Empfangsberechtigten ab 60 Jahren soll durch eine Zuzahlung von 15,00 € das Abo 60+ (für die kreisweite Gültigkeit) bzw. durch eine Zuzahlung von 25,00 € (für das Gesamtnetz Münsterland) angeboten werden. Für Fahrten über die Tarifgrenzen hinaus besteht die Möglichkeit, Anschlusstickets zu einem ermäßigten Tarif zu kaufen (siehe Anlage Tarifbestimmungen VGM).
Für die Menschen zwischen 20 und 60 Jahren soll ein Abo der Preisstufe 2, mit dem sie für eine Zuzahlung von 15,00 € monatlich in ihrem Wohnort mobil sind, ebenfalls die Mobilität durch den Kauf von Anschlusstickets zum ermäßigten Preis ermöglicht werden (Die Preisstufen 0 und 2 gelten unabhängig von einer abweichenden Höchstpreisstufe innerhalb einer Stadt/Gemeinde für das gesamte Stadtgebiet, siehe Tarifbest. VGM).
Einfache Botschaft: Für 15 Euro fährt jeder in seinem Ort mit dem ÖPNV und darüber hinaus bezahlt er die Hälfte. Kinder bis zu 6 Jahren fahren gemäß den Tarifbestimmungen ohnehin kostenfrei.
Ein Sozialticket steht den Anspruchsberechtigten solange zu, wie sie im Leistungsbezug sind. Dabei bestellt der Kreis als Großkunde die Tickets zentral bei einem Verkehrsunternehmen. Die Abgabe der Tickets erfolgt über das Job Center oder das Sozialamt. Die Bezahlung erfolgt per Lastschrift durch die Anspruchsberechtigten (siehe Antwort der Kreisverwaltung auf die Anfrage).
Durch die Einführung des Sozialtickets wird im Übrigen das ‚System' ÖPNV sowohl durch die Beteiligung des Landes als auch durch die Eigenbeteiligung der Nutzer gestärkt. Nach einschlägigen Berechnungen wird der Kreishaushalt durch die Einführung des Sozialtickets - wie oben beantragt - nicht belastet.
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