Menü
03.03.23 –
Unserer Fraktion wurde aus mehreren Orten des Kreises mitgeteilt, dass es mit der Ausländerbehörde in Einbürgerungsverfahren von ehemals Geflüchteten aus Syrien
und dem Irak bei den Betroffenen wohl Schwierigkeiten geben soll.
Wir haben dazu folgende Fragen:
Eine weitere Frage (zum besseren Verständnis) bezieht sich auf die Beschaffung gültiger Passdokumente, für die die Betroffenen pro Person bis zu 1.000 € bezahlen müssen und z.B. zur syrischen Botschaft nach Berlin reisen müssen.
4. Besteht die Möglichkeit in Härtefällen die bisherigen Dokumente doch
anzuerkennen?
Schon wieder ein neuer Rekord! Im ersten Halbjahr 2024 deckten erneuerbare Energien knapp 60 Prozent des Stromverbrauchs in Deutschland. Das [...]
Gleichwertige Lebensverhältnisse sind als Ziel im Grundgesetz verankert. Heute hat das Bundeskabinett den ersten Gleichwertigkeitsbericht [...]
Das neue Staatsangehörigkeitsrecht ist in Kraft! Menschen, die hier arbeiten und gut integriert sind, können nun schon seit fünf statt acht [...]