Wasserversorgungskonzepte im Kreis Warendorf

Infolge des fortschreitenden Klimawandels werden in Deutschland Hitzewellen und die Zahl von Trockentagen immer häufiger. Daraus resultiert eine dramatische Abnahme von Oberflächen- und Grundwasser. Immer mehr Regionen werden von sinkenden Grundwasserständen betroffen sein. Der Dürremonitor Deutschland des UFZ des Helmholtz-Instituts zeigt die besorgniserregende Entwicklung dieses Jahres.

01.09.22 –

Infolge des fortschreitenden Klimawandels werden in Deutschland Hitzewellen und die Zahl von Trockentagen immer häufiger. Daraus resultiert eine dramatische Abnahme von Oberflächen- und Grundwasser. Immer mehr Regionen werden von sinkenden Grundwasserständen betroffen sein. Der Dürremonitor Deutschland des UFZ des Helmholtz-Instituts zeigt die besorgniserregende Entwicklung dieses Jahres.

Neueste Studien belegen, dass zukünftige Änderungen des verfügbaren Wasserangebots wesentlich durch den Niederschlag bestimmt werden.

Laut Paragraph 38 Abs. 3 des Landeswassergesetzes ist zur Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung von jeder Gemeinde ein Konzept über den Stand und die zukünftige Entwicklung der Wasserversorgung aufzustellen. Das Konzept ist der zuständigen Behörde erstmals zum 1.1.2018 vorzulegen und alle sechs Jahre fortzuschreiben. Das für die Umwelt zuständige Ministerium wird ermächtigt, mit Rechtsverordnung Umfang und Inhalt des Wasserversorgungskonzeptes zu regeln.

Wir bitten um die Beantwortung nachstehender Fragen:

1. Liegen dem Kreis aus allen Gemeinden Wasserversorgungskonzepte vor?

2. Wie setzt der Kreis das Verbot der Wasserentnahme aus Oberflächengewässern durch die Bezirksregierung durch?

3. Aus welchen Gründen kam es in Nachbarkreisen teilweise schon vier Wochen früher zu einem Entnahmeverbot? Welche Kriterien gelten hierfür?

4. Sieht sich der Kreis als untere Wasserbehörde in der Verantwortung strukturelle Veränderungen in der Wasserwirtschaft als Reaktion auf die klimatischen Veränderungen anzuregen?

5.  Welche Möglichkeiten hat der Kreis, bei Ausnahmegenehmigungen zur Wasserentnahme zu kontrollieren, ob die erlaubten Mengen nicht überschritten werden?

 

 

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