Menü
09.12.21 –
Beschlussvorschlag:
1. Bei der Neuanschaffung von motorbetriebenen Geräten für die Grünpflege werden, sofern keine zwingenden sachlichen Gründe entgegenstehen, ausschließlich Akku-gestützte Geräte angeschafft.
2. Die gesammelten Erfahrungen werden im Herbst 2022 im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Mobilität und Planung vorgestellt.
Begründung:
Geräte im Bereich der Grünpflege werden häufig mit Verbrennungsmotoren betrieben. Viele kommunale Baubetriebshöfe sammeln zurzeit positive Erfahrungen mit Akku-gestützten Geräten. Diese sind oftmals in der Lärmentwicklung geringer, weshalb die Beschäftigten sowie Anwohner und Anwohnerinnen nicht so stark mit Lärmemissionen belastet werden.
Des Weiteren schonen Akku-gestützte Grünpflegegeräte, wie etwa Laubbläser, Heckenscheren, Freischneider, durch geringere CO2-Emissionen die Umwelt.
Preislich gibt es zwischen den Geräten kaum Unterschiede, weshalb die Maßnahme haushaltsneutral sein dürfte.
Kategorie
Das Bundesverfassungsgericht ist ein Garant der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und damit ein unverzichtbares Verfassungsorgan für [...]
Rund 13 Millionen Menschen nutzen hierzulande das Deutschlandticket. Ein Erfolgsmodell! Ob das Ticket über das Jahr 2025 hinaus bestehen kann, [...]
Gestern hat die 29. Conference of the Parties (COP) in Baku, Aserbaidschan begonnen. Für Deutschland wird Annalena Baerbock als Verhandlerin [...]