Anfrage bezüglich der Hebammensituation im Kreis Warendorf

Jede gesetzlich versicherte Frau hat während der Schwangerschaft, der Geburt, dem Wochenbett und während der Nachsorgezeit Anspruch auf die Hilfe durch eine Hebamme. Doch findet leider nicht jede Mutter tatsächlich eine Hebamme für diese Versorgungsleistungen.

23.09.21 –

Jede gesetzlich versicherte Frau hat während der Schwangerschaft, der Geburt, dem Wochenbett und während der Nachsorgezeit Anspruch auf die Hilfe durch eine Hebamme. Doch findet leider nicht jede Mutter tatsächlich eine Hebamme für diese Versorgungsleistungen.

Für junge Familien bedeutet das einen Wegfall von wesentlichen Leistungen, die dem Kindeswohl und der gesundheitlichen Versorgung der Mütter dienen.

Auch im Kreis Warendorf zeichnet sich seit längerer Zeit ein Mangel der Verfügbarkeit freiberuflich arbeitender Hebammen ab, da immer mehr Hebammen den Dienst auf Grund schlechter Rahmenbedingungen quittieren und es darüber hinaus an Nachwuchs fehlt.

Die Kreistagsfraktion von Bündis 90/Die Grünen stellt in diesem Zusammenhang nachfolgende Fragen:

  1. Wie hoch ist die Verfügbarkeit von Hebammen im Kreis Warendorf?
     
  2. Wie stellt sich die Betreuungsquote durch Nachsorgehebammen im Kreis Warendorf dar?
     
  3. Wie haben sich die Zahlen niedergelassener Hebammen und Hebammenpraxen im Kreis in den letzten drei Jahren entwickelt?
     
  4. Was gedenkt der Kreis zu unternehmen, um die für junge Familien so wichtigen Versorgungsleistungen weiterhin in ausreichender Verfügbarkeit vorzuhalten?

DIe Kreistagsfraktion Warendorf von Bündnis 90 / Die Grünen bittet um schriftliche Beantwortung der Fragen vorab sowie um mündliche Beantwortung in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 23.09.2021.

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