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03.03.23
Unserer Fraktion wurde aus mehreren Orten des Kreises mitgeteilt, dass es mit der Ausländerbehörde in Einbürgerungsverfahren von ehemals Geflüchteten aus Syrien
und dem Irak bei den Betroffenen wohl Schwierigkeiten geben soll.
Wir haben dazu folgende Fragen:
Eine weitere Frage (zum besseren Verständnis) bezieht sich auf die Beschaffung gültiger Passdokumente, für die die Betroffenen pro Person bis zu 1.000 € bezahlen müssen und z.B. zur syrischen Botschaft nach Berlin reisen müssen.
4. Besteht die Möglichkeit in Härtefällen die bisherigen Dokumente doch
anzuerkennen?
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