Sehr geehrter Herr Dr. Gericke,die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt eine Anfrage bzgl. der LHKW (LeichtflüchtigeHalogenierte Kohlenwasserstoffe) Kontamination im Warendorfer Norden.Aus den bisherigen Veröffentlichungen des Kreises ist nicht nachvollziehbar, wie es zu derEntscheidung, eine Sanierung nicht vorzunehmen, gekommen ist. Um diese Entscheidungnachvollziehen zu können, wird eine Gegenüberstellung der Varianten und der Argumente fürund gegen die jeweilige Variante benötigt.
11.11.13 –
Sehr geehrter Herr Dr. Gericke,
die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt eine Anfrage bzgl. der LHKW (Leichtflüchtige
Halogenierte Kohlenwasserstoffe) Kontamination im Warendorfer Norden.
Aus den bisherigen Veröffentlichungen des Kreises ist nicht nachvollziehbar, wie es zu der
Entscheidung, eine Sanierung nicht vorzunehmen, gekommen ist. Um diese Entscheidung
nachvollziehen zu können, wird eine Gegenüberstellung der Varianten und der Argumente für
und gegen die jeweilige Variante benötigt.
- Die jetzige Entscheidung scheint aus den veröffentlichten Gutachten nicht ableitbar zu sein. Wurde nach 2011 noch ein Gutachten erstellt? Falls ja, warum wurde dieses nicht veröffentlicht?
- Warum wurde die vom Gutachter 2011 empfohlene Sanierungsmethode für etwa 250.000 € und einer Bezuschussung durch die Bez. Reg., welche durch den Kreis bereits beantragt und von der Bez. Reg. genehmigt war, nicht weiter verfolgt?
- Warum wurde auf der Bürgerinformationsveranstaltung nicht von diesem letzten Gutachten, sondern von der Sanierungsvariante mit etwa 750.000 € Kosten gesprochen.
Wirtschaftlichkeitsabwägung
Als Hauptargument, sich gegen die Sanierung zu entscheiden, wurde bisher genannt, die
Kosten seien nach einer Wirtschaftlichkeitsrechnung nicht verhältnismäßig und somit gegenüber
dem Zahlungspflichtigen nicht zu vertreten. Um dieses Argument nachvollziehen zu können wird
eine Gegenüberstellung der veranschlagten Kosten für den Sanierungsfall und im Falle des
Unterlassens einer Sanierung benötigt.
- Wurden die Kosten für das Monitoring bis 2050, die Zusatzbelastungen durch Auflagen bei Grundwasseranschnitt bei Bauprojekten im Kontaminationsgebiet (500.000. qm) und Wertverluste an den Grundstücken der Anlieger in die Wirtschaftlichkeitsberechnung mit einbezogen?
- Wie wirkt sich die Kontamination auf mögliche Vorhaben zur Erdwärmenutzung aus? Werden sie dadurch verhindert oder verteuert?
- Wurde die Behinderung des stadtplanerischen Ziels eines "nahtlosen Generationenwechsels" in den betroffenen Wohngebieten durch die Vermarktungshemmnisse mit in die Wirtschaftlichkeitsrechnung einbezogen?
- Wurde der laut Gutachter nicht auszuschließende Schaden für die Ems (bei Niedrigwasser und/oder weiteren Schadstoffeinleitungen – Kumulationseffekt) und die landwirtschaftlichen Flächen (Auswirkung auf Vermarktungsfähigkeit der Nutzpflanzen unbekannt) mit einkalkuliert?
- Ist die Neuverschmutzung des qualitativ und quantitativ sehr hochwertigen Grundwassers im Abzugsgebiet der Fahne Richtung Ems mit in die Wirtschaftlichkeitsberechnung einkalkuliert worden und vereinbar mit den Zielen der WRRL?
- Wurden die Kosten für die Anschlüsse an das Trinkwassernetz bei beiden Varianten („Sanierung“ und „nur Monitoring“) berücksichtigt?