10.10.14 –
Anfrage gem. §11 GeschO zur Sitzung des Kreistages am 24.10.2014
Sehr geehrter Herr Dr. Gericke,
auch für den Kreis Warendorf bzw. dessen Kommunen stellt sich die Herausforderung, Asylsuchende und Flüchtlinge angemessen unterzubringen. Uns ist bekannt, dass im Kreis Warendorf keine großen Sammelunterkünfte als sogenannte Erstunterkünfte vorgehalten und betrieben werden. Missstände in Unterkünften in Nordrhein - Westfalen geben uns dennoch Anlass, Sie zur nächsten Kreistagssitzung um die Beantwortung folgender Fragen zu bitten:
Durch welche Maßnahmen ist der Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner von Unterkünften für Asylsuchende und Flüchtlinge im Kreis Warendorf gesichert?
In welchem Umfang werden im Kreis Warendorf für den Schutz von Flüchtlingen und Asylsuchenden und deren Unterkünfte private Sicherheitsdienste oder ähnliche Firmen eingesetzt?
a) Welche Qualitätsstandards gelten für die Unterbringung Asylsuchender und Flüchtlinge auf dem Gebiet des Kreises Warendorf? b) In welchem Umfang unterliegen die Unterkünfte einer Überprüfung bzgl. der dort einzuhaltenden Qualitätsstandards? c) Welche Institution(en) ist ( sind ) damit befasst?
Bestehen Kooperationen (und wenn ja welche) zwischen dem Kreis und den Dreizehn kreisangehörigen Städten und Gemeinden hinsichtlich der Unterbringung von Flüchtlingen (Aufsicht; materielle und personelle Unterstützung)?
Hält der Landrat einen „runden Tisch“, der mit der Unterbringung von Asylsuchenden und Flüchtlingen befassten Institutionen und ehrenamtlichen Initiativen im Kreis Warendorf für sinnvoll? Falls ja: In welcher Form? Falls nein: Warum nicht?
In welchem Umfang sind dem Landrat als Polizeibehörde Übergriffe auf Asylsuchende und Flüchtlinge im Jahr 2014 bekannt geworden?
Wir bitten um Beantwortung der Fragen während der Sitzung des Kreistages sowie im Protokoll.
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