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09.12.22 –
- Es gilt das gesprochene Wort -
Sehr geehrter Herr Landrat Dr. Gericke,
sehr geehrte Damen und Herren der Kreisverwaltung,
liebe Kolleginnen und Kollegen der Kreistagsfraktionen
liebe Freundinnen und Freunde,
sehr geehrte Gäste!
Ich beginne meine Ausführungen zum Haushalt 2023 mit den Sozialleistungen, dem
größten Aufwandsposten im Kreishaushalt.
Jugendhilfe
Der Antrag des Vereins „Beweggründe“ auf Förderung von Mototherapie:
Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit hat in seiner Sitzung am 24.11.2022 den
Antrag der Kreistagfraktionen Bündnis90/Die Grünen, FWG und SPD zur Anpassung
des Förderzuschusses Mototherapie/psychomotorische Förderung auf 16 € je
Fördereinheit sowie die Erhöhung des Fördervolumens um 600 Fördereinheiten
erfreulicherweise angenommen.
Somit wird der Ansatz insgesamt um 34,8 T € erhöht. 9.600 € wurden mit einem
Sperrvermerk versehen.
Die drei Träger (Beweggründe e.V., Movere Hamm e.V. und Verein für Mototherapie
Münster e.V.) sollen in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Soziales und
Gesundheit über ihre Arbeit und ihre Finanzierung berichten.
Die Entwicklung von Wahrnehmungsfähigkeit und Denkstrukturen bei Kindern sind
eng mit der motorischen Entwicklung verknüpft. Dieser Zusammenhang ist durch
Studien belegt. Deshalb ist die Förderung der Kinder in diesem Bereich so wichtig.
Während der Coronapandemie wurden die Bedürfnisse und Interessen von Kindern
und Jugendlichen einfach übergangen. Das rächt sich jetzt, wie man an dem
steigenden Förderbedarf sieht. Gerade bei jüngeren Kindern hat die Zeit der
Coronapandemie nachhaltige Spuren hinterlassen. Je jünger Kinder während der
Corona Pandemie waren desto größer ist der zeitliche Anteil, den die Pandemie in
ihrem Leben eingenommen hat. Kinder mit Förderbedarf wurden von der Politik
vernachlässigt. Die Pandemie hat mehrfach gezeigt, dass Kinder mit Handicaps in
unserer Gesellschaft nicht die Aufmerksamkeit bekommen, die sie benötigen, um ihre
Entwicklungsmöglichkeiten auszuschöpfen. Es ist unsere Verantwortung als Politiker,
diesen Kindern, ausreichende Förderkapazitäten bereitzustellen und finanziell
abzusichern.
Das erfolgreiche Warendorfer Modell setzt hier auf eine fachliche Verzahnung mit
den freien Trägern, um im ganzen Kreis dezentrale Angebote möglich zu machen.
Umso erfreulicher ist die parteiübergreifende Zustimmung zu diesem Antrag.
Der deutsche Ethikrat hat in seiner jüngsten Stellungnahme darauf hingewiesen, dass
im Hinblick auf die derzeitigen Krisen besonders die Situation der jungen Generation
in den Fokus genommen werden muss. Ein besonderes Augenmerk muss auf die
psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen gelegt werden, da sich diese
durch die derzeitigen Krisen eklatant verschlechtert hat. Die derzeitigen Angebote in
diesen Bereichen reichen leider nicht aus, um diese Defizite voll abzufangen. Hier ist
dringender Handlungsbedarf.
Der Antrag zur Angleichung der Finanzierung für die Fachstelle Schutz des
Caritasverbandes für Ahlen, Drensteinfurt und Sendenhorst e. V.
Dieser Antrag zur Finanzierungsaufstockung ab dem Jahr 2023 wurde im KiJuFam
einstimmig angenommen. Die grüne Kreistagsfraktion hatte diesen Antrag zusammen
mit der FWG übernommen. Die Fachstelle Schutz ist mit Ihrem Angebot
Schutzwege, welches Beratung und Prävention im Bereich sexualisierter Gewalt
gegen Kinder und Jugendliche umfasst, seit 2003 im gesamten Kreisgebiet tätig.
Landes- und kommunale Mittel decken die Gesamtkosten der neuen ergänzenden Angebote
nicht ab. Das Land NRW hat am 6.4.2022 über die Förderrichtlinie
hinaus das Landeskinderschutzgesetz verabschiedet und dadurch die
Rechte und den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter
Gewalt nochmals gestärkt.
Die ergänzenden Angebote,die dazu dienen, die neuen Förderrichtlinien umzusetzen,
bedürfen einer angepassten Finanzierung. Vorfälle, wie in Lügde oder Münster haben
uns erschreckenderweise vor Augen geführt, dass in vielen Städten und Kreisen der
Kinderschutz nicht ausreichend über finanzielle und personelle Ressourcen verfügt.
Der Landesgesetzgeber hat nach den Vorkommnissen in Lügde und Münster mit dem
neuen Landeskinderschutzgesetz den Fokus verstärkt auf fachliche Mindeststandards,
regelmäßige Qualitätsentwicklung und bessere Vernetzung gelegt. Der Kinderschutz
wird dadurch im Landesrecht umfassend verankert.
Darum wurde eine Aufstockung der Personalkapazität von insgesamt 6,5 Stellen
erforderlich. In den Bereichen Soziale Prävention/Frühe Hilfen, 2,0 Stellen, Sozialer Dienst/
Pflegekinderdienst, 3,0 Stellen, Tagesbetreuung für Kinder 1,0 Stelle und
Wirtschaftliche Hilfen/UVG/Controlling/Beistandsschaften 0,5 Stelle.
Neben diesen insgesamt 6,5 Stellen aufgrund des Kinderschutzes sollen weitere 2,5
Stellen geschaffen werden.
Da die Jugendämter in den benachbarten Städten und Kreisen um geeignetes,
qualifiziertes Personal konkurrieren, ist es unbedingt erforderlich, diese Stellen
vorausschauend und frühzeitig auszuschreiben. Denn was nutzt die voll umfängliche
Refinanzierung durch das Land, wenn die Stellen nicht besetzt werden können.
Der durch die grüne Fraktion gestellte Antrag auf anteilige Finanzierung
aufsuchender früher Hilfen durch Babylotsen für das Jahr 2023 wurde leider
mit den Stimmen der CDU und FDP abgelehnt.
Die Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte darum gebeten, dass die Leitung
des Babylotsenprojektes des St. Franziskus-Hospitals Münster das Projekt in der
Sitzung vom 14.11.2022 vorstellt.
Es handelt sich bei der Arbeit der Babylotsinnen um ein aufsuchendes Projekt,
welches Eltern und Kinder vor und direkt nach der Geburt betreut. In einem
persönlichen Erstgespräch wird der Unterstützungsbedarf ermittelt, so dass dann auf
kurzem Wege Angebote der frühen Hilfen oder der Nachsorge in jeweiliger
Wohnortnähe vermittelt werden können. Hier wird mit viel Einfühlungsvermögen
Eltern und Kindern niederschwellig und nicht stigmatisierend, Hilfe angeboten.
Babylotsinnen sind ausgebildete Krankenschwestern und Sozialarbeiterinnen, die ein
zusätzliches „Fachzertifikat Babylotse“ erworben haben.
Im Jahr 2021 suchten 451 Frauen, mit Wohnort im Kreis Warendorf, das Franziskus-
Hospital in Münster zur Geburt ihrer Kinder auf. Die aktuellen Zahlen belegen, dass
jede vierte Frau Unterstützungsbedarf hat. Mittlerweile bieten alle Krankenhäuser in
Münster mit großen Geburtsstationen diese Lotsendienste an. Der Anteil der Eltern,
die ihr Kind in Münster zur Welt bringen wird immer höher, da es im Kreis selber an
Geburtsstationen mangelt.
„Man habe die Erfahrung gemacht, dass die Babylotsen die Familien aufsuchen
müssen, da die Hürde bei einigen sonst zu hoch sei“ , so die Aussage einer
Münsteraner Babylotsin. Leider ist der Anteil der nicht bearbeiteten Fälle aus dem
Kreis Warendorf nach wie vor aufgrund fehlender Finanzierung hoch. Lediglich
Direktmeldungen werden entsprechend der hohen Priorität und dem ausgeprägtem
Unterstützungsbedarf der Familien von den Babylotsen betreut. Von den 106 Frauen
aus dem Kreis Warendorf wurden 38 vom Klinikpersonal des St.- Franziskus-
Hospitals als Direktmeldung an die Babylotsinnen weitergeleitet und betreut. 71
Familien mit Hilfebedarf erhielten leider keine Unterstützung.
Es handelt sich hier um einen Lotsendienst, der überlasteten Eltern den schnellen
Zugang zu Hilfsangeboten ermöglicht, so dass keines der Kinder in dem Zeitraum
ab der Geburt durch das Netzwerk der frühen Hilfen und der Vorsorgeuntersuchung fallen kann.
Es ist sehr bedauerlich, dass Eltern aus dem Kreis Warendorf aus finanziellen
Gründen dieses niederschwellige und aufsuchende Unterstützungsangebot direkt
nach der Geburt vorenthalten wird. Wir werden in unseren Bemühungen nicht müde
werden, diesen Zustand zum Wohle von Kindern und Eltern zu ändern.
Und noch eine Randbemerkung: Politik als Verwaltungsakt zu inszenieren und
politischen Streit aus der Öffentlichkeit herauszuhalten ist ein Politikverständnis, dass
wir nicht mittragen. Besonders, wenn Entscheidungen in Hinterzimmern getroffen
und dann als vollendete Tatsachen dargestellt werden. Demokratie lebt unserer
Ansicht nach von der demokratischen Auseinandersetzung.
Schule krisenfest machen
Wir sind im dritten Krisenjahr und es hat eine Zeit gebraucht, bis die notwendigen
Mittel zur digitalen Ertüchtigung unserer Schulen im Kreis endlich angekommen
sind. Die flächendeckende Ausstattung mit digitalen Endgeräten für Schüler und
Lehrkräfte, die Wartung der neuen Systeme, aber auch die bessere Versorgung
unserer Schulen mit Breitbandanschlüssen sind zukunftsfähige Investitionen, die
Bund und Land hier mit verschiedenen Fördermitteln bereitstellen und die unsere
Schulen und der Kreis umsetzen.
Ohne die Anstrengungen aller Beteiligten und den nötigen langen Atem, wäre das
alles nicht so zu realisieren gewesen. Unsere Schulen müssen krisenfest sein und
allen jungen Menschen die Möglichkeiten für einen guten Abschluss und eine gute
Ausbildung bieten.
Hier sind übrigens auch die dringend benötigten Fachkräfte von morgen, für die wir
hier die Grundlagen legen.
Integration weiterdenken
Erinnern wir uns an den Kreistag im Jahr 2010. Damals wurde etwas verabschiedet,
was über die Region hinaus viel Anklang gefunden hat. Vorausgegangen ist ein über
zwei Jahre andauernder Beteiligungsprozess mit Experten, der Verwaltung und vielen
Stimmen aus der diversen Zivilgesellschaft des Kreises Warendorf. Unter dem Titel
„Einander kennenlernen“ wurde das erste Kreis-Integrationskonzept mit einem
breiten Katalog verschiedenster Maßnahmen und Ideen verabschiedet. Dieser Weg
war richtig, denn auch der Kreis verändert sich.
Es kommen Menschen zu uns, um hier zu leben und zu arbeiten, manche auch als
Geflüchtete. Während in ihrer Heimat Angst und Schrecken herrschen, finden sie hier
bei uns im Kreis eine neue, sichere Heimat. So war es 2015, aber auch 2022, als viele
Menschen aus der Ukraine vor dem russischen Angriffskrieg geflohen sind. Sich um
diese geflüchteten Menschen zu kümmern, war die große Aufgabe in diesem Jahr.
Vieles wäre ohne die Mithilfe der Zivilgesellschaft so nicht möglich gewesen.
Vieles wäre auch ohne die Arbeit der Kreisverwaltung nicht so möglich gewesen.
Und letztlich wäre vieles ohne die Hilfen des Landes und Bundes so nicht
umzusetzen gewesen.
Bei der Integration müssen wir alle an einem Strang ziehen. Und so ist es umso
erfreulicher, dass unser Antrag auf eine Überprüfung und Anpassung des bewährten
Kreis-Integrationskonzepts von 2010, welches schon mal 2015 ergänzt wurde,
angenommen wurde.
Museen als gesellschaftliche und kulturelle Brückenbauer
Kommen wir zur Kultur, genauer gesagt zu unseren schönen Museen im Kreis.
Hierzu haben wir als Grüne Fraktion eine ausführliche Anfrage zu den Besucherinnen
und Besuchern gestellt, aber auch zur Erstellung der Programmatik und dem
Erreichen der Zielgruppen. Für die detaillierte Beantwortung bedanken wir uns
herzlich. Wir haben sehr erfreut zur Kenntnis genommen, dass unsere Fragen den
Verantwortlichen positive Impulse gegeben haben. Wir sind gespannt, wie sich diese
auf die weitere Arbeit der Museen auswirken werden und werden im kommenden
Jahr den einen oder anderen Besuch und Austausch vor Ort anpeilen.
Wir möchten anmerken, dass unsere Museen wichtige gesellschaftliche und kulturelle
Brückenbauer sind. Die hoch gelobte Ausstellung „Er gehört zu mir“ über
muslimisches Leben in Deutschland im RELIGIO in Telgte ist ein gelungenes
Beispiel von vielen für diese Brückenbaufunktion, für die wir uns bei Frau Dr.
Schöne und ihr Team herzlich bedanken wollen.
Bürgergeld
Nun sind seitens der Verwaltung so viele Statements zum Bürgergeld abgegeben
worden, dass wir hier und heute die Gelegenheit nutzen, unsere Betrachtungsweise
der Reform darzustellen.
Das neue Bürgergeld-Gesetz wirkt sich positiv auf die Hilfe zur Pflege aus. So soll u.
a. der Vermögens-Schonbetrag von 5.000 € (für Alleinstehende) auf 10.000 €
angehoben werden. Somit bekommen Heimbewohnerinnen und ambulant versorgte
Pflegebedürftige einen „früheren“ Anspruch auf Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel
SGB XII. Nach einer vorsichtigen ersten Einschätzung könnte das für den Kreis
Warendorf eine Mehrausgabe von mind. 1,5 Mio. € p. a. bedeuten. Das ist gut
eingesetztes Geld, das Pflegebedürftigen erspart, sich bis auf das letzte Hemd
ausziehen zu müssen. Es handelt sich also hier um eine Frage des respektvollen und
würdevollen Umgangs mit diesen Personengruppen.
Das Schonvermögen liegt jetzt bei 40.000 €.
Viele Diskussionsbeiträge rund um das Bürgergeld erscheinen zynisch. Hier wird
eine Scheindebatte um die Sanktionen geführt. Lediglich 2% bis 3 % der Bezieher
von Harz IV werden mit Sanktionen belegt. Dennoch nutzen die Meinungsführer
großer Volksparteien das Verhalten dieser Minderheit, um Stimmung gegen
Mitglieder unserer Gesellschaft zu machen, die sich in einer schwierigen
Lebensphase befinden. Genau diese Menschen werden in der öffentlichen Debatte
völlig übergangen, da sie sich nicht wehren können, weil ihnen die Lobby fehlt. Viel
interessanter, auch angesichts des Fachkräftemangels ist eine andere Zahl.
Zwei Drittel der Langzeitarbeitslosen haben keine Ausbildung.
Hier wird das Bürgergeld ansetzen. Eine gute Ausbildung ist der sicherste Schutz vor
Langzeitarbeitslosigkeit. Das Ziel des Bürgergeldmodells ist die nachhaltige
Vermittlung von Langzeitarbeitslosen in eine sozialversicherungspflichtige
Beschäftigung, die ein auskömmliches Einkommen sichert. Minijobs und
Ergänzungen für erwerbsfähige Leistungsberechtigte sollten die Ausnahme sein.
Aber so sind politische Auseinandersetzungen nun mal. Eine Debatte, die den
gesellschaftlichen Konsens in Frage stellt, ist Gift für die Solidarität innerhalb einer
Gesellschaft und ein Armutszeugnis für die politische Diskussion.
Feminisierung von Armut
Die Zahlen belegen es und auch der Kreisverwaltung ist die „ Feminisierung der
Armut“ bekannt. Sei es durch den Verlust der Tätigkeit im Zusammenhang mit der
Pandemie oder dem Armutsrisiko Nummer eins: Alleinerziehend zu sein und die
später daraus resultierende Altersarmut.
Durch gezielte Maßnahmen, wie zum Beispiel der Förderung von
sozialversicherungspflichtigen Tätigkeiten statt Minijobs können hier frühzeitig
Weichen gestellt werden, damit Frauen nicht in die Armutsfalle geraten.
Umweltausschuss
Unser Appell: Die Herausforderungen der derzeitigen Klima- und Biodiversitätskrise
sind so groß, dass wir es nur zusammen schaffen werden, diese zu bewältigen.
Der Ansatz in Höhe von 80.000 € wie im Vorjahr für das Aktionsbündnis zum Schutz
der Artenvielfalt dient der Umsetzung von unterschiedlichen Maßnahmen. Unter
anderem dienen die Mittel zur Ausweitung von externen Dienstleistungen, die durch
die NABU-Naturschutzstation im Rahmen des Bündnisses für den Kreis Warendorf
erbracht werden. Wir begrüßen dieses Projekt sehr, da durch die Expertise der Nabu-
Naturschutzstation das Geld effizient und richtig eingesetzt wird. Wir Grünen würden
uns allerdings wünschen, dass angesichts des rasanten Artensterbens
noch mehr Projekte an den Start gehen. Das braucht natürlich eine Erhöhung der Finanzierung.
Für entsprechende Gespräche im nächsten Jahr stehen wir gerne zur Verfügung.
Verkehrswende im Kleinen
Maßnahmen zugunsten des klimafreundlichen Zweirades bedürfen eines
„begründeten Antrags und eine Einzelfallprüfung“ ( so lautet das Zitat aus der
Antwort unserer Anfrage). Verschanzt sich die Kreisverwaltung hinter einer
vermeintlich unüberwindlichen Gesetzeslage und weigert sich mögliche
Entscheidungsspielräume auszuschöpfen?
Der begleitende Text zur Verkehrsunfallstatistik liest sich hingegen sehr entschlossen.
Hier eine Leseprobe:
- Je höher die Ausgangsgeschwindigkeit bei einem Unfallgeschehen ist, desto
schwerer sind die Folgen.
- Gemeinsames Ziel des Kreises und der Polizei Warendorf ist die Senkung der
durchschnittlich gefahrenen Geschwindigkeit innerhalb und außerhalb
geschlossener Ortschaften zum Schutze aller Verkehrsteilnehmenden.
- Denn zu hohes Tempo macht aus einer gefährlichen Situation eine
lebensgefährliche.
Hier möchten wir den Landrat beim Wort nehmen. Wir erwarten, dass kommunale
Anträge zur Geschwindigkeitsreduzierung unter besonderer Berücksichtigung der
Gefahrenlage bei höherer Geschwindigkeit entschieden werden. Diese Erwartung
basiert auf der aktuellen Verkehrsunfallstatistik. Die Zahl der Verkehrsunfälle mit
Verletzten mit der Hauptunfallursache Geschwindigkeit außerhalb geschlossener
Ortschaften stieg 2021 von 43 auf 69 Verkehrsunfälle an, das sind 62 %. Innerhalb
geschlossener Ortschaften ist festzustellen, dass an jedem zweiten Verkehrsunfall
eine Radfahrerin oder ein Radfahrer beteiligt war.
Diese Fakten sind alarmierend und bedürfen dringend einer Neubewertung.
Wir fordern innerhalb geschlossener Ortschaften 30 km/h und
außerhalb geschlossener Ortschaften 70 km/h für Straßen ohne Radweg.
FMO
Das aktuelle FMO-Gutachten zeigt interessante Aspekte. Zunächst weist ein Blick in
die Vergangenheit, dass die planerischen Basisdaten für das Entwicklungspotential
des Flughafens völlig überzogen waren. Kritische Stimmen der qualifizierten
Minderheit wurden pauschal ignoriert und mit Plattitüden wie Wirtschaftsstandort
und Arbeitsplätze abgebügelt. Aber diese Fantasiewerte galten bis vor wenigen
Jahren als Argumentationshilfe für die Verlängerung der Startbahn. Erst eine
Gerichtsentscheidung konnte diesen Unsinn stoppen.
Mit den Altlasten aus der überdimensionierten Bausubstanz ist der FMO nur durch
die Entschuldung durch die Gesellschafter an der Insolvenz vorbeigeschrammt. 90
Mio. € Fremdmittel schmücken nun die Bilanz der Gesellschafter und suchen dort
eine dauerhafte Bleibe. Der FMO wird es auch auf Dauer aus eigener Kraft nicht
schaffen, die laufenden Betriebskosten zu erwirtschaften, von der Bedienung der
Fremdmittel ganz zu schweigen. Dennoch wird kräftig in den Hüttruper Sand
investiert. Eine neue Schwarzdecke schmückt die Rollbahn und das Vorfeld und
weitere Investitionen erhöhen die finanziellen Belastungen. Weder das EU-Recht,
noch die Vorstellungen der Bundesregierung zur Luftverkehrsplanung, sprechen für
einen auf Dauer ausgerichteten Flugbetrieb.
Die gewährte Coronahilfe in Höhe von 5 Mio. € als Beweis für eine anerkannte
Systemrelevanz zu interpretieren ist tollkühn. Nur zur Information: Auch
Friseursalons haben Coronahilfen erhalten. Bei diesen Coronahilfen handelte es sich
wie beim FMO, um eine reine Stützungsmaßnahme der Bundesregierung zur
Vermeidung von Massenentlassungen. Aus der Sicht der Bundesregierung hat der
FMO die gleiche Systemrelevanz wie ein Friseurbetrieb. Deshalb lehnen wir die
Finanzierung und Weiterentwicklung des FMO in ein weiteres Finanzabenteuer ab.
Bevölkerungsschutzzentrum
Neben zivilen Risiken von Großschadensereignissen hat der von Russland begonnene
Angriffskrieg auf die Ukraine ein völlig neues Sicherheitszenario für die Nato, für
Europa und damit auch für Deutschland in den Vordergrund gerückt. Diese
Veränderung hat auch Auswirkungen auf den Schutzauftrag des Kreises gegenüber
der Bevölkerung. Vorstellungen für die Errichtung eines Zentrums für
Bevölkerungsschutz werden von uns positiv aufgenommen.
Die Erfahrungen aus der Entwicklung größerer Bauvorhaben des Kreises, wie „Das
Grüne Zentrum“ mit dem innovativen Leistungsmerkmal „Kontrollierte und
Kontrolleure“ unter einem Dach oder die Kostenentwicklung in der Abtei Liesborn,
haben schmerzhafte Wunden verursacht. In der Abtei Liesborn hat die angemessene
Präsentation des Evangeliars bereits die zwei Millionen Euromarke überschritten.
Das Vertrauen in eine angemessene Entwicklung des Zentrums für
Bevölkerungsschutz durch die schlagkräftige Bauabteilung und die Ansprüche des
Landrates fällt sparsam aus. Wir erwarten, dass die Fraktionen in den
Planungsprozess eingebunden werden. Immerhin geht es um eine Investitionssumme
im mittleren fünfstelligen Bereich. Der Nachbarkreis ächzt aktuell unter einer
Planungsumme von 36 Mio. € für ein Bevölkerungsschutzzentrum. Das möchten wir
uns ersparen.
Finanzen
„Die besonders schwierige Finanzlage unserer Kommunen erfordert innovative
Maßnahmen“, verkündete kürzlich unser Landrat Dr. Gericke. Denn ohne den
beabsichtigten Einsatz von knapp vier Millionen Euro aus der Ausgleichsrücklage
des Kreises hätte der Hebesatz der allgemeinen Kreisumlage auf 31,6 Prozent erhöht
werden müssen. Durch den Einsatz der Ausgleichsrücklage reiche nun aber ein
Hebesatz von 30,8 Prozent. Dennoch müssen die Kommunen 148,65 Millionen Euro
mehr an das Kreishaus überweisen als im Vorjahr. Umso erfreulicher sind die
Nachrichten, die uns diese Woche vom LWL erreicht haben. Der Landesdirektor wird
der Landschaftsversammlung vorschlagen, den Hebesatz auf 16,2% festzusetzen.
Damit erfüllt sich die Erwartung der Kreisverwaltung, in 2023 eine Million € weniger
an den LWL abführen zu müssen.
Der vorliegende Haushalt geht ohne die Unterstützung für das Babylotsenprojekt
in die letzte Abstimmung. Wir lassen damit die Neugeborenen, die Kleinsten
und Schwächsten unserer Mitbürger mit ihren Startschwierigkeiten alleine.
Wir werden uns im nächsten Jahr erneut um den Einsatz dieses wichtigen Projektes
im Kreis Warendorf bemühen und hoffen, dass eine Mehrheit für dieses
Thema Verantwortung übernimmt.
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