Inkrafttreten Nichtraucherschutzgesetz

Neue Regelung sorgt für konsequenten Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern "Ab Mittwoch haben wir einen konsequenten und lückenlosen Nichtraucherschutz", erklärt Alexander Ringbeck, Direktkandidat zur Bundestagswahl der Grünen im Kreis Warendorf zum Inkrafttreten des neuen Nichtraucherschutzgesetzes am 1. Mai. Ziel des Gesetzes ist der Schutz vor Passivrauchen in öffentlichen Einrichtungen und Gastronomie.

29.04.13 –

Neue Regelung sorgt für konsequenten Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern
"Ab Mittwoch haben wir einen konsequenten und lückenlosen Nichtraucherschutz", erklärt Alexander Ringbeck, Direktkandidat zur Bundestagswahl der Grünen im Kreis Warendorf zum Inkrafttreten des neuen Nichtraucherschutzgesetzes am 1. Mai. Ziel des Gesetzes ist der Schutz vor Passivrauchen in öffentlichen Einrichtungen und Gastronomie. Mit dem neuen Gesetz wird der bisher bestehende Flickenteppich, der zu Wettbewerbsverzerrungen in der Gastronomie geführt hat, beendet. Für die von der Gewerkschaft NGG im Münsterland und einigen Gastwirtinnen und Gastwirten aus dem Kreis Warendorf immer wieder geäußerten Befürchtungen, die neue Regelung führe zu Umsatzeinbußen und Kneipensterben, gibt es keine sachliche Grundlage. In Bayern hat es nach Inkrafttreten des strikteren Nichtraucherschutzes in Kneipen oder beim Oktoberfest sogar Umsatzsteigerungen gegeben. Gleiches gilt für unsere europäischen Nachbarländer, die fast alle schon längst konsequente Regelungen verwirklicht haben. Das neue Gesetz regelt den konsequenten Nichtraucherschutz in der Öffentlichkeit. Die Privatsphäre bleibt natürlich unangetastet - so gibt es für private Feiern auch in Restaurants und Kneipen Ausnahmeregelungen. "Viele Nichtraucher, welche derzeit wegen des Qualms nicht in Kneipen gehen werden nun den Umsatz steigern" ist sich Raphaela Blümer, Sprecherin der Grünen im Kreis Warendorf sicher. Immerhin raucht laut Statistiken nur 25 % der Bevölkerung.

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