"Wir lehnen Videoüberwachung ab!"

Im nordrhein-westfälischen Polizeigesetz ist die Ermächtigung zur Videoüberwachung von Kriminalitätsschwerpunkten seit 2003 in § 15 a PolG normiert. Diese Vorschrift wurde im Jahr 2008 um weitere fünf Jahre verlängert. Sie erlaubt die Überwachung an so genannten Kriminalitätsschwerpunkten zur Verhütung von Straftaten. In NRW finden derzeit Videoüberwachungen in fünf Städten nämlich Aachen, Bielefeld, Düsseldorf, Mönchengladbach und Coesfeld statt.

Polizeiliche Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen

Im nordrhein-westfälischen Polizeigesetz ist die Ermächtigung zur Videoüberwachung von Kriminalitätsschwerpunkten seit 2003 in § 15 a PolG normiert. Diese Vorschrift wurde im Jahr 2008 um weitere fünf Jahre verlängert. Sie erlaubt die Überwachung an so genannten Kriminalitätsschwerpunkten zur Verhütung von Straftaten. In NRW finden derzeit Videoüberwachungen in fünf Städten nämlich Aachen, Bielefeld, Düsseldorf, Mönchengladbach und Coesfeld statt.

Was wir wollen:

Wir lehnen die polizeiliche Videoüberwachung ab. Die Evaluierung der Videoüberwachung im Jahre 2008 hat gezeigt, dass es an den unter Videoüberwachung beobachteten Standorten keine nachhaltige Reduzierung der Kriminalität gegeben hat.


Diese Einschätzung wurde durch eine dazu stattfindende Anhörung bestätigt. Im Vordergrund bei der Beurteilung von polizeilicher Videoüberwachung steht die Frage nach dem Verdrängungseffekt, dem Abschreckungseffekt sowie der Prävention von Straftaten. Die Evaluierung hat gezeigt: Die Befürchtung, dass eine Verdrängung in den nicht überwachten Bereich eintreten könnte, wurde durch die Entwicklung in Bielefeld nicht ausgeräumt. Im Gegenteil, es ist zu einem signifikanten Anstieg der Straftaten mit BTM-Bezug im nichtbeobachteten Teil gekommen. Auch die Frage der Abschreckung vor der Begehung weiterer Straftaten im videobeobachteten Bereich musste negativ beantwortet werden. Nach einem kurzen Rückgang von Straftaten im videoüberwachten Bereich, stieg die Zahl der Straftaten wieder an. Dies zeigen die Zahlen aus Düsseldorf. Während dort die Anzahl der Körperverletzungsdelikte vor Einsatz der Videoüberwachung im Jahr 2004/2005 bei 321 lag, stieg die Zahl unter Einsatz der Videos zunächst auf 347 Körperverletzungsdelikte im Jahr 2005/2006, im Jahr 2007/2008 lag sie bei 305. Demgegenüber lag die Anzahl von Sachbeschädigungen ohne Videoüberwachung bei 37, nach Einsatz der Videoüberwachung stieg sie auf 46 und lag im Jahr 2007/2008 bei 41; die Anzahl an Sachbeschädigungen stieg also - trotz Videobeobachtung - insgesamt an. Hier zeigte sich das Phänomen des "Gewöhnungseffektes" an die Beobachtung durch eine Kamera ganz deutlich.


Schließlich verdeutlicht auch die zögerliche Anwendung von § 15 a PolG durch die Polizei, dass sich die Videoüberwachung als Instrument der präventiven Kriminalitätsbekämpfung gar nicht durchgesetzt hat. Das Sicherheitsempfinden der Menschen wird durch eine stärkere Polizeipräsenz und andere Sicherheitsmaßnahmen weitaus mehr gestärkt.

Was die anderen wollen:

CDU/CSU: Will polizeiliche Videoüberwachung verstärken; Polizeigesetz modifizieren, durch Verzicht auf Beschränkung der Anwendung bei Kriminalitätsschwerpunkten. Es sollen bereits kriminalitätsbegünstigende Faktoren z. B. Unterführungen, Einkaufspassagen oder Verkehrsknotenpunkte ausreichen, um eine Videoüberwachung nach § 15 a PolG zu ermöglichen.


SPD: trifft keine Aussage im Wahlprogramm; hat aber der Verlängerung im Jahre 2008 zugestimmt


FDP: lehnt flächendeckende Videoüberwachung ab; Orte, die unübersichtlich sind, sollen identifiziert und umgestaltet werden durch Licht, Pflasterung und Heckenschnitt.


Linke: trifft keine eigene Aussage

 

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