09.12.21 –
Beschlussvorschlag:
1. Bei der Neuanschaffung von motorbetriebenen Geräten für die Grünpflege werden, sofern keine zwingenden sachlichen Gründe entgegenstehen, ausschließlich Akku-gestützte Geräte angeschafft.
2. Die gesammelten Erfahrungen werden im Herbst 2022 im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Mobilität und Planung vorgestellt.
Begründung:
Geräte im Bereich der Grünpflege werden häufig mit Verbrennungsmotoren betrieben. Viele kommunale Baubetriebshöfe sammeln zurzeit positive Erfahrungen mit Akku-gestützten Geräten. Diese sind oftmals in der Lärmentwicklung geringer, weshalb die Beschäftigten sowie Anwohner und Anwohnerinnen nicht so stark mit Lärmemissionen belastet werden.
Des Weiteren schonen Akku-gestützte Grünpflegegeräte, wie etwa Laubbläser, Heckenscheren, Freischneider, durch geringere CO2-Emissionen die Umwelt.
Preislich gibt es zwischen den Geräten kaum Unterschiede, weshalb die Maßnahme haushaltsneutral sein dürfte.
Kategorie
Wir befinden uns mitten im größten Angriff auf Klimaschutz und Ökologie, den jemals eine deutsche Bundesregierung gestartet hat. Die Koalition [...]
Vom 29. Bis 30. Mai kommen wir zum IM/PULS – Forum für Zukunft im smartvillage Berlin zusammen. Gemeinsam wollen wir die zentralen Fragen [...]
Am 22. März 2026 wählt Rheinland-Pfalz einen neuen Landtag. Für uns ist klar: Wir schützen, was uns schützt. Nur GRÜNE sorgen für eine für alle [...]