03.07.25 –
Mit der Gründung eines gemeinnützigen Vereins möchte die Kreisverwaltung u.a. Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geben, privat Geld für Jungbäume zu spenden. Aus Sicht der GRÜNEN bedurfte die Satzung aus unserer Sicht einiger Verbesserungen. Daher haben wir folgenden Antrag gestellt:
Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Kreis Warendorf beantragt unter TOP 8 die nachfolgenden Ergänzungen der vorgeschlagenen Satzung:
§ 3 Mitgliedschaft - § 5 Rechte und Pflichten
Änderung / Ergänzung:
Privatpersonen können Mitglied werden und erhalten Stimmrecht.
§ 2 Zweck, Gemeinnützigkeit des Vereins
2) Der Zweck des Vereins ist die Förderung, der Schutz und die Pflege der Natur und der Landschaft im Kreis Warendorf und hierzu die Beschaffung von Mitteln (insbesondere Spenden). Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch das Pflanzen von Bäumen.
Ergänzung:
Gefördert werden nur einheimische Laubbaumarten und Obstgehölze. Nicht gefördert wird die Aufforstung von Kalamitätsflächen oder z.B. die Anpflanzung von Bäumen für Ausgleichsflächen. Außerdem darf durch eine Baumpflanzung kein ökologisch hochwertiger Lebensraum zerstört werden. Somit darf keine Waldbegründung z.B. auf wertvoll artenreichem Grünland wie Sandmagerrasen oder Heide erfolgen. Artenschutzrechtliche Aspekte sind zu beachten, u.a. sind keine Pflanzungen vorzunehmen, die Kiebitze vergrämen.
Begründung:
Die Bekämpfung des Klimawandels und der Verlust von Biodiversität stellen zentrale Herausforderungen unserer Zeit dar. Wir befürworten Baumpflanzprojekte als effektive Maßnahme, um CO² zu binden, die biologische Vielfalt zu fördern und den örtlichen Wasserhaushalt zu stabilisieren. Wesentlich dabei ist laut Waldzustandsbericht des Landes NRW der Umbau zu vielfältigen, klimaanpassungsfähigen, naturnahen Mischwäldern. Aus diesem Grund beantragen wir die genaueren Ausführungen zum o.g. Satzungszweck.
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