Kopfnoten abschaffen

hiermit möchten wir gem. § 3 GeschO darum bitten, folgenden Beratungspunkt in die Tagesordnung der o.a. Sitzung des Rates aufzunehmen: „Kein Zwang zur Vergabe von Kopfnoten" Resolution des Rates der Stadt Telgte an das Schulministerium NRW und den Ausschuss für Schule und Weiterbildung des Landtags NRW

07.06.10 –

Sehr geehrter Herr Dr. Meendermann,

 

hiermit möchten wir gem. § 3 GeschO darum bitten, folgenden Beratungspunkt in die Tagesordnung der o.a. Sitzung des Rates aufzunehmen:

  • „Kein Zwang zur Vergabe von Kopfnoten"
    Resolution des Rates der Stadt Telgte an das Schulministerium NRW und
    den Ausschuss für Schule und Weiterbildung des Landtags NRW

Im Halbjahreszeugnis des laufenden Schuljahrs sind die Schulen erstmals gezwungen, sechs Kopfnoten auf den Zeugnissen zu vermerken. Bewertet werden müssen die Bereiche Leistungsbereitschaft, Zuverlässigkeit und Sorgfalt, Selbstständigkeit sowie Verantwortungsbereitschaft, Konfliktverhalten und Kooperationsfähigkeit.

Von vielen Pädagogen werden die Kopfnoten heftig kritisiert. Die Benotung des Arbeits- und Sozialverhaltens in Form von sechs Ziffernnoten könne nicht objektiv sein und bewerte in erster Linie die Erziehungsleistung der Eltern. Bereits benachteiligte Kinder, in deren Familien die Schule eine geringe Bedeutung hat, die kaum Unterstützung erfahren und keinen strukturierten Tagesablauf kennen, würden zusätzlich benachteiligt.

Die sechs Kopfnoten haben einen erheblichen Arbeitsmehraufwand für die Lehrkräfte zur Folge: Die 2.500.000 Schüler/innen in NRW erhalten 15.000.000 Millionen Kopfnoten. Wenn ein Schüler sechs verschiedene Lehrer hat, und jeder Lehrer nur eine Minute über die Kopfnote nachdenkt, ergibt das einen Mehraufwand von 3.000.000 Arbeitsstunden im Schuljahr, was 1.600 zusätzlichen Lehrerstellen entspricht.

Da für die Kopfnoten keine zusätzlichen Lehrerstellen eingerichtet wurden, haben sich viele Schulen auf Verfahren festgelegt, die die Mehrbelastung in Grenzen halten. Dabei wird häufig eine bestimmte Notenstufe als "Grundwert" angesetzt und in der Konferenz nur über Abweichungen gesprochen. Diese Einheitsnoten sprechen der angestrebten individuellen Bewertung Hohn.

Besonders problematisch ist, dass diese Grundwerte in verschiedenen Regionen unterschiedlich sind. Während Gymnasien im Raum Köln und Düsseldorf die Note „sehr gut" als Grundwert nehmen, legen Schulen im Raum Dortmund und auch im Kreis Warendorf häufig den Wert „gut" zugrunde.

Somit erhalten Schüler/innen in Telgte, sofern ihr Verhalten in der Klasse nicht als auffällig besser oder schlechter empfunden wird, schlechtere Kopfnoten als Schüler/innen aus Köln oder Düsseldorf. Hieraus können sich schlechtere Einstellungschancen für Telgter Schülerinnen und Schüler ergeben, da Noten in Bereichen wie Leistungsbereitschaft, Zuverlässigkeit usw. deutlichen Einfluss auf das Einstellungsverhalten von Arbeitgebern haben dürfte.

Der Rat der Stadt Telgte möge vor diesem Hintergrund die nachfolgende Resolution an das Schulministerium NRW und den Ausschuss für Schule und Weiterbildung des Landtags NRW verabschieden:

 

Kein Zwang zur Vergabe von Kopfnoten

Seit diesem Schuljahr werden auf den Zeugnissen Kopfnoten für die Bereiche Leistungsbereitschaft, Zuverlässigkeit und Sorgfalt, Selbstständigkeit sowie Verantwortungsbereitschaft, Konfliktverhalten und Kooperationsfähigkeit vermerkt.

Die Benotung des Arbeits- und Sozialverhaltens in Form von sechs Ziffernnoten kann nicht objektiv sein und bewertet in erster Linie die Erziehungsleistung der Eltern. Bereits benachteiligte Kinder, in deren Familien die Schule eine geringe Bedeutung hat, die kaum Unterstützung erfahren und keinen strukturierten Tagesablauf kennen, werden zusätzlich benachteiligt.

Die sechs Kopfnoten bedeuten einen erheblichen zusätzlichen Arbeitsaufwand der Lehrkräfte für eine pädagogisch umstrittene Maßnahme. Damit dies gelingen kann, dürfen hierfür sogar ganztägige Konferenzen stattfinden und Unterricht ausfallen. Es ist verquer, dass Beratungstage für Eltern, Schülerinnen und Schüler nicht mehr während der Unterrichtszeit stattfinden dürfen, sehr wohl aber Konferenzen zur Vergabe von Kopfnoten.

Aufgrund dieses Arbeitsaufwands und der Unklarheiten über die zugrunde gelegten Standards für die einzelnen Notenstufen haben sich einige Schulen schon darauf festgelegt, eine bestimmte Notenstufe als "Grundwert" anzusetzen und ansonsten nur über Abweichungen zu sprechen. Diese Einheitsnoten sprechen der angestrebten individuellen Bewertung Hohn. Außerdem unterscheiden sich diese Grundwerte auch noch je nach Region. Zu Recht fühlen sich deshalb Schülerinnen und Schüler ungerecht behandelt.

Der Rat der Stadt Telgte teilt die Kritik der Lehrergewerkschaften, der Elternverbände, der christlichen Schulträger sowie der Landesschüler/innenvertretung an den sechs Kopfnoten. Die Zeit und Energie der Lehrkräfte sollte besser für die Förderung der Kinder zur Verfügung stehen. Der Rat fordert deshalb die Landesregierung auf, den Schulen die Art und Weise der Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens auf den Zeugnissen freizustellen.

Ø  Kopfnoten sind nicht objektiv und beurteilen vor allem die Erziehung durch die Eltern; Persönlichkeit kann nicht in Ziffernnoten gemessen werden.

Ø  Kopfnoten sind ungerecht, denn sie benachteiligen Kinder, die zuhause keine Arbeitshaltung vermittelt bekommen, keine hilfreiche Strukturierung des Tages erleben und in deren Familien die Schule einen geringen Stellenwert hat; sie benachteiligen auch Kinder mit festgestelltem Handicap wie Aufmerksamkeitsstörungen.

Ø  Kopfnoten verursachen einen nicht zu rechtfertigenden Arbeitsaufwand, da jede Lehrkraft für jede ihrer Klasse an 180 Noten im Halbjahr zusätzlich mitwirken muss; sie sind Auslöser für massenhaften Unterrichtsausfall.

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