Schulverwaltungsassistent/innen

Sehr geehrter Herr Pieper, hiermit möchten wir gem. § 3 GeschO darum bitten, folgenden Beratungspunkt in die Tagesordnung der o.a. Sitzung des Schul- und Kulturausschusses aufzunehmen: Möglicher Einsatz von Schulverwaltungsassistent/innen an Telgter Schulen

07.06.10 –

Antrag gem. § 3 GeschO zur Sitzung des Schul- und Kulturausschusses am 20.05.2008

Sehr geehrter Herr Pieper,

hiermit möchten wir gem. § 3 GeschO darum bitten, folgenden Beratungspunkt in die Tagesordnung der o.a. Sitzung des Schul- und Kulturausschusses aufzunehmen:

  • Möglicher Einsatz von Schulverwaltungsassistent/innen an Telgter Schulen

Begründung:

In einem Pilotprojekt der Bezirksregierung Arnsberg, des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW und des Landesamtes für Personaleinsatzmanagement wird seit Frühjahr 2007 der Einsatz von Schulverwaltungsassisent/innen erprobt. Ziel des Einsatzes von Schulverwaltungsassisent/innen ist es nach Darstellung des Ministeriums, die Lehrkräfte und die Schulleitungen von Verwaltungsaufgaben zu entlasten.

Das Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW plant das bisher auf den Regierungsbezirk Arnsberg beschränkte Pilotprojekt nun als landesweites Pilotprojekt auf die anderen  Regierungsbezirke auszudehnen. Dafür sollen durch das Landesamt für Personaleinsatzmanagement bis zu 210 weitere Schulverwaltungsassisent/innen zur Verfügung gestellt werden. Nachdem in der ersten Pilotphase im Regierungsbezirk Arnsberg die Schulverwaltungsassistenz komplett durch das Land NRW finanziert wurde, soll ab 1. August 2008 der Einsatz auf den jeweiligen Stellenbedarf einer Schule in Höhe von 1/3-Lehrer/innenstelle angerechnet werden. Dies ist wohl auch der Grund dafür, dass die Schulen in NRW das Pilotprojekt sehr unterschiedlich - zumeist aber deutlich zurückhaltend bis skeptisch - beurteilen.

Wir bitten die Verwaltung vor diesem Hintergrund um Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Bewerben sich nach derzeitigem Kenntnisstand Schulen aus Telgte um die Bereitstellung einer Schulverwaltungsassistenz? Wenn ja: Welche Schulen sind dies?
  2. Wie wird in diesem Falle das Verfahren zur Berücksichtigung in der landesweiten Pilotphase sein? Wie kann die jeweilige Schule bzw. die Stadt Telgte als Schulträgerin die tatsächliche Qualifikation der vom Landesamt für Personaleinsatzmanagement bereitgestellten Assistenzen sicherstellen?
  3. Wie beurteilt die Stadtverwaltung das Modell der Schulverwaltungsassistenzen? Kann hiermit tatsächlich ein Beitrag zur Entlastung von Lehrkräften und Schulleitungen von unvermeidbaren Veraltungsaufgaben geleistet werden?

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