Umstellung der Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtliche Tätigkeit von Ratsmitgliedern

Der Finanzausschuss möge beschließen: Auf der Grundlage der Entschädigungsverordnung des Innenministers NRW wird die Zahlung von Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtliche Tätigkeit von Ratsmitgliedern zum nächstmöglichen Zeitpunkt von der monatlichen Pauschale (derzeit 187,30- €) auf die Kombination einer geringeren Monatspauschale (derzeit 100,80 €) und eines Sitzungsgeldes (derzeit 17,30 € pro Sitzung) umgestellt.

Der Finanzausschuss möge beschließen:

Auf der Grundlage der Entschädigungsverordnung des Innenministers NRW wird die Zahlung von Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtliche Tätigkeit von Ratsmitgliedern zum nächstmöglichen Zeitpunkt von der monatlichen Pauschale (derzeit 187,30- €) auf die Kombination einer geringeren Monatspauschale (derzeit 100,80 €) und eines Sitzungsgeldes (derzeit 17,30 € pro Sitzung) umgestellt.

Begründung:

Die - in Telgte bis in die 80er Jahre hinein geltende - Kombination einer geringeren Monatspauschale und eines Sitzungsgeldes für die Zahlung von Aufwandsentschädigungen an Ratsmitglieder dürfte nach der verbindlichen Festlegung der Beträge durch Innenministerverordnung gegenüber der derzeitigen Regelung einer Monatspauschale zu erkennbaren Einsparungen für den städtischen Haushalt führen. Vor einigen Jahren bezifferte die Verwaltung die möglichen Einspareffekte (bei einem damals allerdings noch etwas größeren Rat) mit 9.000,- bis 12.000,- Euro bei leicht höherem Abrechnungsaufwand.

Mit der beantragten Umstellung könnten die Fraktionen und jedes einzelne Ratsmitglied einen Beitrag zur Kostenbegrenzung und Einsparung öffentlicher Mittel leisten. Die eintretenden Kürzungen für die Ratsmitglieder dürften auch deshalb vertretbar sein, weil die Mittel ausdrücklich der Entschädigung eines tatsächlichen Mehraufwandes durch die Mandatswahrnehmung dienen sollen und keine wie auch immer geartete „Bezahlung" darstellen.

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Anträge | Finanzen | Haushaltsanträge

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