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Antrag gem. § 3 GeschO zur Sitzung des Ausschusses für Planen und Bauen,
Umland und Umwelt am 21.08.2008
Sehr geehrter Herr Dr. Hoppe,
hiermit möchten wir gem. § 3 GeschO darum bitten, folgenden Beratungspunkt in die Tagesordnung der o.a. Sitzung des Ausschusses aufzunehmen:
Im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes bitten wir um Abstimmung über folgenden Antrag:
"Die Stadt Telgte prüft, ob Fördermittel aus dem Programm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" für Projekte in Telgte und/oder Westbevern zur Verfügung stehen und stellt ggfs. entsprechende Anträge."
Begründung:
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat ein Förderprogramm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" aufgelegt, um dem Funktionsverlust der "zentralen Versorgungsbereiche" insbesondere durch gewerblichen Leerstand entgegenzuwirken.
Das Programm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" soll zur Vorbereitung und Durchführung von Gesamtmaßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche als Standort für Wirtschaft, Kultur sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben dienen. Als zentrale Versorgungsbereiche werden insbesondere Innenstadtzentren, vor allem in Städten mit größerem Einzugsbereich, Nebenzentren in Stadtteilen sowie Grund und Nahversorgungszentren in Stadt- und Ortsteilen - aber auch von kleinen Gemeinden - bezeichnet.
Die Finanzhilfen des Bundes können z.B. eingesetzt werden für Investitionen zur Profilierung der Zentren und Standortaufwertung, wie:
Zur stärkeren Beteiligung und Mitwirkung von Betroffenen kann die Gemeinde einen so genannten Verfügungsfonds einrichten. Der Fonds finanziert sich mit bis zu 50 Prozent aus Mitteln der Städtebauförderung von Bund, Land und Gemeinde sowie zu mindestens 50 Prozent aus Mitteln privater Akteure oder zusätzlichen Gemeindemitteln. Die Mittel des Fonds müssen für Investitionen und investitionsfördernde Maßnahmen eingesetzt werden. Mittel, die nicht aus der Städtebauförderung stammen, können auch für nichtinvestive Maßnahmen eingesetzt werden.
Im Jahr 2008 stellt der Bund Finanzhilfen von insgesamt 40 Millionen Euro für die Förderung der Innenentwicklung zur Verfügung, die Projektmittel sind insgesamt jeweils zu einem Drittel durch Bund, Land und Kommune aufzubringen.
Nach Auffassung der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN ist eine Anschubfinanzierung und Unterstützung städtebaulich und stadtentwicklungspolitisch sinnvoller Projekte in Telgte (einschl. Westbevern) durch das Förderprogramm nicht ausgeschlossen. Um die Förderfähigkeit bestimmter Maßnahmen zu klären, möge die Stadtverwaltung auf dieser Grundlage prüfen, ob für unten beispielhaft aufgeführte - oder weitere - Maßnahmen Fördergelder beantragt werden können:
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