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Über alle Parteigrenzen hinweg beklagen derzeit die politisch Verantwortlichen in den Städten, Kreisen und Gemeinden sowie die kommunalen Spitzenverbände die katastrophale Finanzlage der Kommunen und warnen davor, dass die Aufgaben der kommunalen Ebene nicht mehr erfüllt werden können. Die Fraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN macht sich keine Illusionen über die Wirksamkeit von Resolutionstexten. Dennoch sind wir der Meinung, dass der Rat der Stadt Telgte mit der Verabschiedung des Haushaltes 2010 auf die Schieflage der Kommunalfinanzen hinweisen und die Unterstützung von Land und Bund für eine verlässliche Finanzausstattung der Kommunen einfordern sollte.
Der Finanzausschuss bzw. der Rat möge deshalb - begleitend zur Verabschiedung des Haushaltes 2010 - die folgende Resolution an das Land NRW und den Bund beschließen:
Finanzausstattung und Aufgabenwahrnehmung der Kommunen dauerhaft sichern
Die NRW-Kommunen befinden sich in einer katastrophalen Finanzsituation. Gerade einmal 10 % der Städte und Gemeinden verfügen noch über einen strukturell ausgeglichenen Haushalt. Die Aufnahme kommunaler Kassenkredite in NRW steigt, dringend nötige Investitionen können kaum noch aus eigener Kraft durchgeführt werden, und die Ratsmitglieder können trotz intensiver Anstrengungen nicht ansatzweise die Löcher im Haushalt stopfen.
Diese Entwicklung ist doppelt gefährlich: Zum einen, weil die Bürgerinnen und Bürger in den Kommunen im Laufe diesen und nächsten Jahres den Preis mit höheren Gebühren und Steuern bezahlen werden. Zum anderen, weil die Kommunen nach dem Auslaufen des Konjunkturprogramms kaum noch Geld für Investitionen haben werden und so ausgerechnet in der noch nicht zu Ende gegangenen Wirtschaftskrise als Auftraggeber für Handwerk und Mittelstand wegfallen.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat in den vergangenen Jahren die Lasten der Städte und Gemeinden drastisch erhöht. Steuermehreinnahmen der Jahre 2005 bis 2009 hat NRW den Städten und Gemeinden vorenthalten. Das Land hat unter anderem den Anteil der Kommunen an der Grunderwerbsteuer gestrichen. Dafür beteiligt es aber die Städte und Gemeinden doppelt so hoch an den Krankenhausinvestitionen und leitet die Bundesbeteiligung an den Kosten des Wohngeldes nicht an die Kommunen durch. Genauso enthält das Land den Kommunen die Kostenbeteiligung des Bundes an den Betriebskosten der U 3 - Betreuungsplätzen vor und es hat die Beteiligung an den Elternbeiträgen für Kindertagesstätten gestrichen. Ferner kommen Kürzungen bei der Schülerbeförderung, der Weiterbildung und in verschiedenen anderen Bereichen der Kommunen hinzu.
Ferner hat das Land die Beteiligung der Kommunen an den Einheitslasten derart überzogen, dass das Verfassungsgericht allein für das Jahr 2006 festgestellt hat, dass die Kommunen in einer Größenordnung von 380 Millionen Euro zu viel an das Land gezahlt haben. Insgesamt sind es derzeit fast 1,2 Milliarden Euro für die Jahre 2006 bis 2009.
Auch der Bund trägt durch ständige Reduzierung der Einnahmen und Verlagerung von Lasten enormen Anteil an der finanziellen Misere der Städte und Gemeinden. So hat der Bund im Rahmen der Konjunkturpakete unter anderem Steuerentlastungen in Höhe von jährlich 13 Milliarden Euro beschlossen. Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz erhöht diese Steuerausfälle um weitere 8 Milliarden Euro. Laut Koalitionsvertrag der Regierungsfraktionen soll ab dem Jahr 2011 im Rahmen einer großen Steuerreform eine weitere Entlastungsstufe in Höhe von 19 Milliarden Euro durch Einführung eines Stufentarifs erfolgen. Das Bundesfinanzministerium geht allerdings bei Einführung eines solchen Tarifverlaufes ohne weitere Änderungen des Steuerrechts von Kosten in Höhe von 67 Milliarden Euro aus. Diese unvorstellbare Größenordnung würde die Kommunen mit Einnahmeausfällen von weit über zwei Milliarden Euro jährlich treffen.
Kommunen brauchen eine verlässliche Finanzierung ihrer Aufgaben
Gerade in der Wirtschafts- und Finanzkrise kommt der kommunalen Daseinsvorsorge ein besonderer Stellenwert zu. Die Kommunen tragen und gestalten zahlreiche Dienstleistungen und Hilfen für die von der Krise bedrohten und betroffenen Menschen.
Der Rat der Stadt Telgte fordert daher Land und Bund auf:
1. Keine weiteren Steuergeschenke, Rücknahme des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes mit seinen Belastungen für die kommunale Ebene. Die Finanzierungsbasis der kommunalen Haushalte muss stattdessen auf neue Füße gestellt und dauerhaft gesichert werden.
2. Die Kommunen müssen eigene verbriefte Einnahmemöglichkeiten behalten, um die grundgesetzlich garantierte Funktion als eigenständige Handlungsebene im Staatsaufbau erfüllen zu können. Die Gewerbesteuer muss in ihrem Charakter als kommunale Wirtschaftssteuer erhalten und zugleich gestärkt werden.
3. Bund und Land müssen ihrer Verantwortung für einen sozialen Föderalismus wieder gerecht werden und einen deutlichen höheren Anteil an der Finanzierung der Soziallasten übernehmen. Unter anderem muss der Bund in einem ersten Schritt wieder einen angemessenen Anteil an den Kosten der Unterkunft tragen. Statt ihn von vormals 31,2 auf nunmehr etwa 23 % abzusenken, wäre ausweislich aller fachlichen Untersuchungen eine Beteiligung in der Größenordnung von 38 % erforderlich.
4. Das Land muss die Regelungen zur Konnexität strikt einhalten und darf nicht Aufgaben und Lasten ohne angemessenen finanziellen Ausgleich auf die Kommunen abschieben. Das Land muss die Verbundgrundlagen konstant halten und darf nicht je nach Kassenlage in diese eingreifen.
5. Die zu viel gezahlte Beteiligung an den Solidarpakt-Lasten des Landes für die Jahre 2006 bis 2009 müssen kurzfristig vom Land zurückgezahlt werden. Das Land wird aufgefordert, die Grundsätze des Urteils des Verfassungsgerichtes vom 11.12.2007 dauerhaft anzuwenden.
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