Fortsetzung der Förderkonditionen für das Programm „Kein Kind ohne Mahlzeit“

Der Finanzausschuss möge beschließen: Der Finanzausschuss bekräftigt die Beschlussfassung des Rates vom 26.02.2009, wonach die Stadt Telgte im Rahmen des Programms „Kein Kind ohne Mahlzeit" den vollen Differenzbetrag zwischen Landeszuschuss und Elternanteil zu den Kosten pro Essen in der Offenen Ganztagsschule (= 0,85 €) und in der Gebundenen Ganztagshauptschule (= 1,20 €) übernimmt. Die entsprechenden Mehrkosten (von rd. 7.000,- €) werden in den Haushalt übernommen.

Der Finanzausschuss möge beschließen:

Der Finanzausschuss bekräftigt die Beschlussfassung des Rates vom 26.02.2009, wonach die Stadt Telgte im Rahmen des Programms „Kein Kind ohne Mahlzeit" den vollen Differenzbetrag zwischen Landeszuschuss und Elternanteil zu den Kosten pro Essen in der Offenen Ganztagsschule (= 0,85 €) und in der Gebundenen Ganztagshauptschule (= 1,20 €) übernimmt. Die entsprechenden Mehrkosten (von rd. 7.000,- €) werden in den Haushalt übernommen.

 

Begründung:

Zur Begründung ist auf die ausführliche Diskussion und die Beschlussfassung zu diesem Punkt in der letztjährigen HH-Beratung zu verweisen: Auf Antrag der SPD-Fraktion hatte der Schul- und Kulturausschuss am 18.09.2007 einstimmig beschlossen, dass die Stadt Telgte sich am Landesprogramm „Kein Kind ohne Mahlzeit" beteiligt, und dass die Stadt Telgte neben der Landesförderung für bedürftige Kinder einen städtischen Essenszuschuss in gleicher Höhe (1,00 Euro pro Mahlzeit) übernimmt. Diese Beschlusslage war für den Haushalt 2008 nicht umgesetzt worden.

 

Vor diesem Hintergrund hatten Finanzausschuss und Rat Anfang 2009 beschlossen, dass die Stadt Telgte im Rahmen des Programms „Kein Kind ohne Mahlzeit" den vollen Differenzbetrag zwischen Landeszuschuss und Elternanteil zu den Kosten pro Essen in der Offenen Ganztagsschule (= 0,85 €) und in der Gebundenen Ganztagshauptschule (= 1,20 €) übernimmt. Diese Regelung sollte nach Auffassung der GRÜNEN weiterhin gelten.

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