Kontingentierung der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen

Sehr geehrter Frau Duhme, hiermit möchten wir gem. § 3 GeschO darum bitten, folgenden Beratungspunkt in die Tagesordnung der o.a. Sitzung des Ausschusses für Jugend, Senioren, Sport und Soziales aufzunehmen: Kontingentierung der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen

Antrag gemäß § 3 GeschO zur Sitzung des Ausschusses für Jugend, Senioren, Sport und Soziales am 04.11.2008

Sehr geehrter Frau Duhme,

hiermit möchten wir gem. § 3 GeschO darum bitten, folgenden Beratungspunkt in die Tagesordnung der o.a. Sitzung des Ausschusses für Jugend, Senioren, Sport und Soziales aufzunehmen:

  • Kontingentierung der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen

Begründung:

Der Entwurf des Landeshaushalts 2009 sieht vor, höchstens 11.000 Betreuungs-plätze für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen landesweit neu zu schaffen. Darüber hinaus sollen diese neuen Plätze vom Land nur dann finanziell gefördert werden, wenn eine Betreuungszeit von 25 Stunden nicht überschritten wird.

In Telgte würde damit der Elternwille missachtet, da hier nach der Abfrage von De-zember 2007 (vgl. Vorlage zur letzten Ausschuss-Sitzung Nr. 4 2008/044) aktuell zu 11 % Betreuungszeiten von 45 Stunden, zu 65 % von 35 Stunden und nur zu 24 % 25 Stunden Betreuungszeit von den Eltern gewählt wurden.

Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN schlägt deshalb vor, den beigefügten Entwurf einer Resolution an den Landesgesetzgeber zur Kontingentierung der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen zu verabschieden.

Resolutionsentwurf zur Kontingentierung für U 3 Plätze

Der Entwurf des Landeshaushalts 2009 sieht vor, höchstens 11.000  Betreuungs-plätze für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen landesweit neu zu schaffen. Darüber hinaus sollen diese neuen Plätze vom Land nur dann finanziell gefördert werden, wenn eine Betreuungszeit von 25 Stunden nicht überschritten wird.

In Telgte würde damit der Elternwille missachtet, da hier nach der Abfrage von De-zember 2007 (vgl. Vorlage zur letzten Ausschuss-Sitzung Nr. 4 2008/044) aktuell zu 11 % Betreuungszeiten von 45 Stunden, zu 65 % von 35 Stunden und nur zu 24 % 25 Stunden Betreuungszeit von den Eltern gewählt wurden.

Der Rat der Stadt fordert daher die Fraktionen des Landtags auf, den Entwurf des Landeshaushalts 2009 so zu korrigieren, dass es keine Einschränkungen für die von den Eltern gewählten Betreuungszeiten für Kinder unter drei Jahren gibt. Ebenso muss es den Städten und Gemeinden erlaubt sein, mehr als die 11.000 Krippen-plätze landesweit zu realisieren.

Nicht zuletzt gilt es, die bundesrechtlichen Vorschriften beim Ausbau von Krippen-plätzen zu erfüllen. Der Rat der Stadt Telgte ist gewillt, die noch fehlenden U 3 Plätze schnellstmöglich zu realisieren, um für die Eltern in unserer Stadt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter zu verbessern. Die Entwicklung eines solchen bedarfs-gerechten Betreuungsangebots darf durch die Landesregierung nicht behindert werden. Landtag und Landesregierung seien daran erinnert, dass den Eltern Wahl-freiheit bei den Betreuungszeiten versprochen wurde. Auch dieses Versprechen ist einzuhalten!

Die Stadt Telgte hat zusammen mit dem  Kreis Warendorf in der Vergangenheit schon viel dafür getan, die Familienfreundlichkeit und das Betreuungsangebot zu verbessern. Den Eltern nunmehr ausschließlich neue Plätze anzubieten, die deren Bedarf ganz offensichtlich nicht entsprechen, steht diesen Bemühungen entgegen.

Der Bürgermeister wird gebeten, diese Resolution der Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen und den zuständigen Stellen der Landesregierung zu über-mitteln. Die Verwaltung wird aufgefordert, sich in den Gremien des Städte- und Gemeindebundes für eine Aufhebung der Reglementierungen einzusetzen. Die entsprechende Bitte ergeht auch an die Landtagsabgeordneten aus dem Wahlkreis.

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