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Der Finanzausschuss möge beschließen:
Der im Budget des Teilplans 65 enthaltene Ansatz von 15 T€ für Videoüberwachung an den Grundschulen wird mit einem Sperrvermerk versehen.
Die Verwaltung wird beauftragt, in Kooperation mit dem Kinder- und Jugendwerk, mit den Schulen und ggfs. weiteren Fachleuten für den zuständigen Fachausschuss eine Gesprächsrunde zu organisieren, in der über Hintergründe, Wirkungen/Erfolge und Grenzen des Einsatzes von Videoüberwachungsanlagen an Schulen berichtet und über mögliche Alternativen bzw. ergänzende präventive Maßnahmen zur Verhinderung von Beschädigungen und Straftaten außerhalb der Schulzeiten beraten wird.
Begründung:
Videoüberwachungsanlagen an Schulen sind nicht unumstritten. Der Schul- und Kulturausschuss hat sich im September 2008 eingehend mit dem Thema befasst, die Verwaltung hat die Hintergründe für die Maßnahme erläutert.
Der Fraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN erscheint es aber zu kurz gegriffen, die vollständige Videoüberwachung der Telgter Schulen als alleiniges Mittel zur Verhinderung von Beschädigungen und Straftaten anzusehen. Es fehlt u.E. an einem besseren Ineinandergreifen mit präventiven Maßnahmen und an einer Kooperation der Stadt, den Ordnungsbehörden, den Schulen, dem Kinder- und Jugendwerk sowie Fachstellen der Kinder- und Jugendhilfe.
Ziel muss es sein, diese Akteure an einen Tisch zu holen und über verschiedene Maßnahmen und ihre Wirksamkeit hinsichtlich der Vermeidung von Beschädigungen zu beraten.
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