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09.08.23 –
Die o.g. Fraktionen fordern die Kreisverwaltung auf, Gespräche mit den Krankenhäusern im
Kreis Warendorf mit dem Ziel der Einführung einer anonymen Spurensicherung nach
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zu führen. Dabei sollen
Frauenberatungsstellen., die Polizei und ggf. weitere Institutionen beteiligt werden.
Begründung:
Die meisten Delikte nach dem Strafgesetzbuch sind sogenannte Offizialdelikte.
Gemäß dem Legalitätsprinzip müssen diese Delikte von Amts wegen geahndet werden.
Eine geschädigte Person hat keinen Einfluss darauf, ob Ermittlungen aufgenommen werden oder nicht. Im Gegensatz dazu ist bei einem Antragsdelikt ein Strafantrag der geschädigten Person notwendig, damit Ermittlungen eingeleitet werden.
Nahezu alle Sexualstraftaten sind Offizialdelikte und müssen daher bei Kenntniserlangung der zuständigen Behörde verfolgt werden.
Wieso also eine Anonyme Spurensicherung?
Das reguläre Vorgehen bei Sexualdelikten sieht zunächst eine Strafanzeige und eine
anschließende unverzügliche Beweissicherung von Spuren wie z.B. Verletzungen,
Körperflüssigkeiten etc. vor.
Außerdem wird unmittelbar eine Aussage der geschädigten Person festgehalten.
Bei Sexualdelikten stehen die geschädigten Personen teilweise unter dem Einfluss von
Drogen/Alkohol bzw. haben durch die Aufnahme von K.O.-Tropfen Erinnerungslücken.
Die Opfer befinden sich in einer außerordentlichen Ausnahmesituation und müssen sich häufig zunächst sammeln und der Geschehnisse im vollen Umfang bewusst werden.
Dies steht jedoch im Widerspruch zu der Notwendigkeit der unverzüglichen Beweissicherung. Der Sachbeweis dient hier als wesentliches Element in der Beweisführung.
Ohne eine ausreichende Beweissicherung steht in einem Verfahren letztendlich die Aussage der
geschädigten Personen gegen die Aussage der Täter*innen.
Ohne die gesicherten Beweismittel kann in dem Verfahren ausschließlich die Glaubwürdigkeit der beiden Aussagen abgewogen werden.
Wie soll in diesem Fall ein Opfer eines Sexualdeliktes mit Erinnerungslücken überzeugen?
Hier besteht eine große Lücke im Schutz der geschädigten Personen!
Was macht die Anonyme Spurensicherung bei Sexualdelikten?
Die Anonyme Spurensicherung bei Sexualdelikten ermöglicht es Opfern von Sexualdelikten
kostenfrei und anonym Spuren zu sichern. So kann auch zu einem späteren Zeitpunkt auf diese Spuren zurückgegriffen werden.
Ein Opfer kann dann selber entscheiden, zu welchem Zeitpunkt es zu einer Aussage zu den Geschehnissen bereit ist. Der große Vorteil ist, dass die dringend benötigten Beweismittel
gerichtsfest aufgenommen und bis zur Anzeige verwahrt werden.
Dieses Verfahren wird bereits beispielsweise im Kreis Gütersloh und in Münster praktiziert. Dort sind Krankenhäuser mit durch die Polizei vorbereiteten Kits zur einheitlichen Aufnahme von Beweismitteln ausgestattet und in der Anwendung geschult.
Das Spurenmaterial wird nach Aufnahme bis zu 10 Jahre anonymisiert bei derRechtsmedizin gelagert. Die Abrechnung erfolgt über die Krankenkasse. Teilweise werden Kosten durch den Weißen Ring übernommen.
Im Kreis Gütersloh gibt es dieses Angebot bereits in zwei Krankenhäusern.
Warum ist das vorhandene Angebot im Kreis Warendorf nicht ausreichend?
Nach einem Sexualdelikt sind die Beweismittel umgehend zu sichern.
Die Hemmschwelle nach einem solchen Übergriff direkt eine Anzeige zu erstatten, ist laut den
Erfahrungen der Frauenberatungsstellen im Kreis Warendorf sehr hoch. Die betroffenen
Personen sind häufig psychisch nicht direkt nach der Tat zu einer Aussage fähig bzw. haben mit Erinnerungslücken (entweder durch Betäubungsmittel oder als natürliche Schutzfunktion des Gehirns) zu kämpfen. Betroffenen Personen berichten den Frauenberatungsstellen regelmäßig, dass die Wiedergabe des Tatvorgangs genauso belastend ist, wie die Tat selber.
Daher wird der Gang zur Polizei regelmäßig gescheut und auf einen späteren Zeitpunkt
verschoben. Durch die verspätete Aufnahme der Beweismittel wird die Nachverfolgung der Straftat erheblich erschwert, denn die gesicherten Befunde sind ausschlaggebend für die Überführung der Täter*innen.
Die anonyme Spurensicherung ermöglicht es den geschädigten Personen die Beweismittel zu sichern und in Ruhe eine Entscheidung bezüglich einer Anzeige treffen zu können.
Aktuell gibt es leider ein solches Angebot im Kreis Warendorf nicht und Betroffene müssen in
dieser akuten Ausnahmesituation weite Wege auf sich nehmen.
Daher besteht hier deutlicher Handlungsbedarf.
Zur Einrichtung einer Anonymen Spurensicherung müssen Gespräche zwischen allen oben
genannten Institutionen geführt werden.
Daher fordern wir die Kreisverwaltung auf in diesem Handlungsfeld Initiative zu ergreifen, das
Gespräch mit den beteiligten Institutionen im Kreis Warendorf zu suchen und über erste
Ergebnisse im OBvS am 14.11.2023 zu berichten.
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