Resolution für mehr Artenschutz

16.03.24 –

Bei der 10. Grünen Artenschutzkonferenz unter dem Motto "Lebensräume sichern - Mehr Platz für den Artenschutz", die von den Grünen der Münsterland-Kreisverbände, des Regionalrates und des Bezirksrates organisiert wird, waren auch viele Grüne aus dem Kreis Warendorf vertreten.

Nach vielen tollen Vorträgen u.a. von Jutta Paulus zum EU-Gesetz zur Wiederherstellung der Natur und Christiane Grefe, Journalistin bei Die Zeit zur Relevanz des Bodens wurde zum Schluss der Veranstaltung eine Resolution vorgestellt und beschlossen.

In der Resolution wird gefordert:

1. Zügige Ausweisung des zweiten Nationalparks nach rein fachlichen Kriterien durch die Landesregierung NRW.

2. Deutliche Aufstockung der Finanzmittel für Naturschutzmaßnahmen, z.B. zur konsequenten Umsetzung der Maßnahmenkonzepte für Natura2000-Gebiete sowie zur Förderung der Naturschutzgebiete. Gleichzeitig muss ausreichend Arbeits- und Planungskapazität bei Naturschutzbehörden und Biologischen Stationen geschaffen werden. Dafür ist außerdem eine Stärkung der Bodenordnung notwendig, um die Flächenverfügbarkeit für Schutzmaßnahmen schnell herzustellen.

3. Konsequentes Verbot von Pestiziden in Natura2000 und Naturschutzgebieten. Ausnahmen davon darf es nur geben, wenn der Schutzzweck nicht gefährdet wird. Gleichzeitig bedarf es einer ambitionierten Pestizid-Reduktionsstrategie durch das NRW-Landwirtschaftsministerium.

4. Beschluss wirksamer Maßnahmen zur Reduzierung des Flächen- und Rohstoffverbrauchs bei der anstehenden Überarbeitung des Landesentwicklungsplans (LEP).

5. Beschluss zum ausschließlich naturverträglichen Ausbau Erneuerbarer Energien bei der anstehenden Überarbeitung des Landesentwicklungsplans (LEP). Natura2000- und Naturschutzgebiete, Laub- und Mischwälder sowie bedeutende Brut- und Rastgebiete seltener Vögel müssen als Tabu-Flächen erklärt werden.

6. Konsequente Aufklärung und höhere Repräsentanz der Biodiversitätskrise in Schulen und Kitas, in öffentlich-rechtlichen Medien sowie seitens der Behörden. Die Brisanz der Biodiversitätskrise zu erkennen, ist wesentliche Voraussetzung für das Handeln von Politik, Verwaltung und Einzelpersonen.

7. Ausrichtung der Landwirtschaftspolitik auf eine hochwertige, umweltverträgliche und regionale Landwirtschaft, bei der den Landwirten faire Preise zukommen.

8. Etablierung einer Beweidungsprämie, z.B. im Rahmen der 2. Säule der GAP-Förderung. Extensive Beweidung ist ein wesentlicher Baustein artenreicher Grünlandökosysteme. Um den Mehraufwand für Landwirt*innen für Betreuung von Zäunen und Weidetieren zu honorieren, bedarf es zusätzlicher Finanzierungsanreize.

9. Konsequente und zügige Wasserrückhaltung in der Landschaft durch gezielte Bewirtschaftungsmaßnahmen in Land- und Forstwirtschaft, Renaturierungsmaßnahmen sowie Schaffung von Retentionsräumen in Flussauen. Dies dient dem natürlichen Klimaschutz, der Grundwasserneubildung und verringert die Hochwassergefahr in den überwiegend noch verengten Flussauen.

10. Konsequente Wiedervernässung der Moore und Wälder. Der Umbau der Wälder zu klimaresilienten, strukturreichen Mischwäldern ist nicht nur in den öffentlichen, sondern auch in den Privatwäldern zu fördern.

11. Erlass von Regelungen auf Landesebene für die Eindämmung von Lichtverschmutzung, Vogelschlag an Glas- und anderen Fassaden oder von “Schottergärten”, insbesondere in urbanen Räumen. Kommunale Baumschutzsatzungen müssen in das Landesnaturschutzgesetz aufgenommen werden.

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