13.11.11 –
Sehr geehrter Herr Landrat Dr. Gericke,
die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt an den Kreistag folgenden Antrag:
Der Kreis Warendorf richtet zwei Stellen für kreiseigene Vollziehungsbeamte im Außendienst ein.
Begründung
1. Durch diese Einrichtung werden offene Forderungen des Kreises zeitnah und schneller eingebracht als über Dritte. Der Informationsfluss bei erfolglosen Versuchen zu den Innendienstkräften ist direkt gewährleistet. Ganz entscheidend für unseren Antrag ist aber der Kostendeckungsgrad.
2. Die überörtliche Prüfung der GPA von August 2010 bis Mai 2011 hat ergeben, dass die Forderungen aus Gebühren, Transferleistungen und die privaten Forderungen von 2007-2009 um 4,1 Mill. Euro angestiegen sind und weiter steigen werden.
Ebenso ist im Haushalt ersichtlich, dass die Zahl der im Wege der Amtshilfeersuchen abgegebenen Vollstreckungen für 2012 steigt.
Bündnis 90/Die Grünen teilen die Auffassung der GPA, dass zeitnahe Bemühungen zur Einbringung der Forderungen von großer Wichtigkeit sind, da sonst die Gefahr einer hohen Wertberichtigung mit Folgen für die Höhe der Kreisumlage besteht.
Weiter stellt die GPA fest, dass die Vollstreckung der Forderung in Amtshilfe durch die Kommunen nicht immer gewährleistet, dass Forderungsausfälle korrekt erfasst und übermittelt werden. Dem stimmen wir zu.
Diese zeitnahen Vollstreckungsschritte können nur mit Hilfe eigener Vollziehungsbeamter erfolgen.
3. Die aktuelle Praxis des Kreises Warendorf, Forderungen im Wege der Amtshilfe über die Städte und Gemeinden vollstrecken zu lassen, führt nach unserer Auffassung zu keiner sachgerechten Aufgabenerledigung. Die Städte und Gemeinden haben mit ihren eigenen Fällen so viel zu tun, dass Aufträge des Kreises hinten anstehen und nach den Gesetzen der Logik gar nicht zu bewältigen sind. So werden Schuldner viel zu schnell als „unpfändbar“ eingestuft bzw. Pfändungsaufträge mit dem Vermerk „Schuldner nicht angetroffen“ zurückgegeben und die Sache als erledigt angesehen.
Es entstehen große zeitliche Lücken bis es zu neuen Vollstreckungsmaßnahmen kommt. Eigene Vollziehungsbeamte würden unverzüglich z.B. zu anderen Zeiten Vollstreckungsversuche unternehmen können. Es kann auch nicht sein, dass die Kreisverwaltung einerseits eine Personalservicestelle unterhält, bei Vollstreckungen aber genau den entgegengesetzten Weg geht.
4. Die Ausweisung von zwei Stellen rechnet sich, da der Kostendeckungsgrad eines Vollziehungsbeamten nach Erfahrungen anderer Kreise mehr als 300 Prozent beträgt, das bedeutet jede Stelle rechnet sich um das dreifache (eine Eingruppierung von Entgeltgruppe 8 TVöD unterstellt).
5. Der Kreis Soest verfügt seit längerem über drei eigene Vollziehungsbeamte. Zudem hat er in der Vergangenheit pensionierte Polizisten im Rahmen von 400,00 Euro-Verträgen zusätzlich in der Vollstreckung eingesetzt.
6. Zudem ist zu prüfen, ob die Besetzung der Stellen möglichst durch hausinterne Umsetzungen vorgenommen werden kann.
Mit freundlichen Grüssen
Cornelia Lindstedt
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