Stadtentwicklungskonzept

Kernstück des SEK 2020 sind die Ergebnisse der Arbeitskreise, in denen viele Bürgerinnen und Bürger mitgearbeitet haben. In den Ergebnissen findet sich somit der Bürgerwille wieder, der akzeptiert werden muss. Durch die von der Verwaltung vorgeschlagene Vorgehensweise wird das nicht genügend berücksichtigt. Unseres Erachtens können die im Kapitel III zusammengefassten und einseitig von der Verwaltung festgelegten Handlungsfelder insofern den Arbeitsergebnissen nicht übergeordnet sein, sodass die Ratsgremien allenfalls über das wann (und nicht das ob) und mit welcher Priorisierung die Arbeitsergebnisse umgesetzt werden sollen, entscheiden sollten. In diesem Zusammenhang beinhaltete das Stadtentwicklungskonzept 2010 eine tabellarische Auflistung über die Umsetzbarkeit der in den Arbeitskreisen entwickelten Maßnahmen.

08.06.10 –

 

Antrag zum Beschluss des Stadtentwicklungskonzeptes (SEK) 2020

Wir beantragen den Beschlussvorschlag an den Rat der Stadt Drensteinfurt zum SEK 2020 wie folgt zu fassen:

 

  1. Kapitel IV – Ergebnisse der Arbeitskreise – wird zur Kenntnis genommen. Es wird anerkannt, dass der in den Ergebnissen erklärte Wille der Bürgerschaft ein Auftrag für eine Umsetzung der Arbeitsergebnisse ist. Der Rat der Stadt Drensteinfurt nimmt den Auftrag zur Umsetzung der Ergebnisse der Arbeitskreise an.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, Kapitel III des SEK 2020 – Handlungsfelder – in der Form neu zu fassen, dass die Ergebnisse der Arbeitsgruppen darin möglichst vollständig Berücksichtigung finden, soweit sie in der Zuständigkeit der Stadt liegen. Daraus wird bis zum 30.06.2010 ein Handlungskonzept entwickelt, bei dem die Umsetzung der Arbeitsergebnisse Ziel ist. In dem Konzept wird unter Berücksichtigung der voraussichtlichen/geschätzten Kosten der gewünschten Maßnahmen eine zeitliche Reihenfolge für deren Verwirklichung festgelegt. Dadurch findet auch eine Kontrolle der finanziellen Machbarkeit einzelner Maßnahmen statt. Über das entstandene Gesamtkonzept entscheidet der Rat.

 

  1. Die Verwaltung informiert den Rat mindestens halbjährlich über den Stand der Maßnahmenumsetzung nach dem erstellten Konzept und darüber hinaus, wenn sich gegenüber dem Handlungskonzept Abweichungen ergeben.

 

Begründung:

 

Kernstück des SEK 2020 sind die Ergebnisse der Arbeitskreise, in denen viele Bürgerinnen und Bürger mitgearbeitet haben. In den Ergebnissen findet sich somit der Bürgerwille wieder, der akzeptiert werden muss. Durch die von der Verwaltung vorgeschlagene Vorgehensweise wird das nicht genügend berücksichtigt. Unseres Erachtens können die im Kapitel III zusammengefassten und einseitig von der Verwaltung festgelegten Handlungsfelder insofern den Arbeitsergebnissen nicht übergeordnet sein, sodass die Ratsgremien allenfalls über das wann (und nicht das ob) und mit welcher Priorisierung die Arbeitsergebnisse umgesetzt werden sollen, entscheiden sollten. In diesem Zusammenhang beinhaltete das Stadtentwicklungskonzept 2010 eine tabellarische Auflistung über die Umsetzbarkeit der in den Arbeitskreisen entwickelten Maßnahmen.

 

Die Handlungsfelder in der vorgelegten Form greifen nur einzelne Arbeitsergebnisse auf, was der Arbeit der einzelnen Arbeitskreise nicht gerecht wird. Andere Ergebnisse werden in den Handlungsfeldern gar nicht aufgegriffen. Das macht eine Neustrukturierung der Handlungsfelder erforderlich.

 

Darüber hinaus überschneiden sich die vorgelegten Handlungsfelder inhaltlich teilweise und berühren die Zuständigkeit mehrerer Ausschüsse, so dass vom Verfahren her isolierte Fachausschuss bezogene Entscheidungsvorschläge an den Rat nicht ausreichen. Vielmehr ist die von uns vorgeschlagene konzeptionelle Vorgehensweise (zentraler Ratsbeschluss, der alle Arbeitsergebnisse berücksichtigt und der sich auf die Frage beschränkt, wann eine Umsetzung erfolgen soll) das geeignete Instrument.

 

Es sollte über die Ziffern 1 bis 3 dieses Antrages getrennt abgestimmt werden.

 

Eine weitere Begründung erfolgt in der Sitzung.

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