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Antrag zum Teil-Plan 08, Bereich 16 – 01 / Steuern, allgemeine Zuweisungen u. Umlagen
Wir beantragen, dass ein Energieberater für drei bis fünf Stunden wöchentlich in der Stadtverwaltung für die Bürger zur Verfügung steht. Dies sollte zu festen Zeiten geschehen, vorzugsweise dann, wenn auch das Bürgerbüro geöffnet ist z.B. donnerstags nachmittags. Die entstehenden Personalkosten trägt die Stadt.
Begründung:
Der sich vollziehende Klimawandel wird für uns alle immer deutlicher wahrnehmbar. Nur wenn wir alle – Bürger und Politiker gemeinsam an einem Strang ziehen, können wir die von Frau Merkel ausgegebenen Klimaziele überhaupt erreichen. Viele Bürger sind willens, diese Ziele zu unterstützen, finden sich aber im derzeit unübersichtlichen Wust von Fördermöglichkeiten und Verordnungen nicht zurecht und warten deshalb erst mal ab. Eine persönliche und unabhängige Beratung ist unserer Meinung deshalb geboten. Bürger, die ihre Ziele klar sehen beauftragen örtliche Handwerker, örtliche Handwerker, die Aufträge haben, zahlen Steuern. Deshalb halten wir Ausgaben für einen Energieberater für doppelt wirksam nämlich einmal für das Klima und zum zweiten für die Stadtkasse.
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