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Ausschuss für Schule, Sport und Kultur
05.02.2009
Produktbereich 03
Produktgruppe 03 – 01 Grundschulen
Beschlussvorschlag
Für den Personenkreis mit einem positiven Jahreseinkommen bis 12271 € wird kein Elternbeitrag für die Offene Ganztagsschule erhoben.
Begründung:
Es hat sich gezeigt, dass vor allem der Personenkreis, der Anspruch auf sozialrechtliche Leistungen hat, die Elternbeiträge nicht aufbringen kann. Damit aber niemand durch die offiziell festgeschriebenen Elternbeiträge davon abgehalten wird, sein Kind bei der OGS anzumelden, sollte eine Befreiung für die unterste Einkommensgruppe entsprechend den Regelungen für Kindergärten festgelegt werden.
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