Rasengräber

Es wird eine Fläche auf dem Friedhof ausgewählt, wo pflegeleichte Rasengräber sowohl für Sarg- als auch Urnenbestattung zusammenhängend möglich sind. Damit die Namen der Verstorbenen nicht in Vergessenheit geraten, werden flache Steine auf Rasenhöhe verlegt oder eine Namenstafel an einer geeigneten Stelle angebracht.

A. Beschlussvorschlag:

Es wird eine Fläche auf dem Friedhof ausgewählt, wo pflegeleichte Rasengräber sowohl für Sarg- als auch Urnenbestattung zusammenhängend möglich sind. Damit die Namen der Verstorbenen nicht in Vergessenheit geraten, werden flache Steine auf Rasenhöhe verlegt oder eine Namenstafel an einer geeigneten Stelle angebracht.

 

Begründung:

 

Es gibt immer mehr Menschen, denen eine kontinuierliche Grabpflege aus den verschiedensten Gründen nicht möglich ist. Diesen Menschen soll, wie schon verschiedentlich im Vorfeld diskutiert wurde, eine Möglichkeit für eine kostengünstige Dauergrabpflege gegeben werden. In diesem Fall würde der Friedhofsgärtner die Fläche genau wie die übrigen Flächen einfach in regelmäßigen Abständen mähen.

 

Unserer Meinung nach würde sich der Arbeitsaufwand deutlich erhöhen, wenn die Rasengräber zwischen den übrigen Gräbern verteilt liegen.

B. Beschlussvorschlag:

 

In der Satzung wird festgelegt, dass in Zukunft maximal ein Drittel der Grabfläche mit Steinplatten versiegelt werden darf.

 

Begründung:

 

Unter Umweltschutzaspekten ist es einfach sinnvoll, so wenig Fläche wie möglich zu versiegeln. Gerade in Bereichen wie dem Friedhof, die weniger Verkehrscharakter besitzen sondern eher Erholungsraum sind, besteht keine Not zu derartigen Maßnahmen. Wer diese Art der Grabgestaltung aus pflegetechnischen Gründen wählt, hat in Zukunft eine entsprechende Alternative in einem Rasengrab. Deshalb wird die Satzung wie oben erwähnt verändert.

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