Führung auf Zeit


1.      Die Führungspositionen in der Kreisverwaltung werden zukünftig auf Zeit vergeben.

2.      Alle Führungskräfte unterziehen sich in regelmäßigen Abständen einer Führungsbewertung, die auf der Grundlage


2.1.   einer Einschätzung durch die Mitarbeiter,


2.2.   einer Selbsteinschätzung und


2.3.   einer Einschätzung der vorgeordneten Führungskraft
erfolgt.

3.      Zwischen Personalrat und Verwaltungsleitung werden entsprechende Gespräche aufgenommen.

Begründung:
In der Kreisverwaltung werden Führungsaufgaben, eine einmal übertragene Funktion bzw. ein einmal übertragenes Amt in der Regel auf Dauer bis zum Ende der Dienstzeit ausgeübt.
Zu einem optimalen Führungsstil gehört es in modernen Verwaltungen in erster Linie, Fähigkeiten und Fertigkeiten von MitarbeiterInnen zu erkennen und zu fördern und deren Potenziale optimal zu nutzen. Begleiten und Fördern individuellen Wachstums von MitarbeiterInnen geschieht durch das Schaffen von Vertrauen, Anerkennung und Respekt.
Gefordert sind: partnerschaftliche Zielvereinbarungen, offene und auf Gegenseitigkeit beruhende MitarbeiterInnen - Vorgesetzten - Gespräche, persönliche Kooperation im Team und gemeinsames Erarbeiten von Perspektiven.
Dazu gehört auch ein geregeltes System zur Bewertung und zur Rückkoppelung von Führungsleistung. Dieses System soll gewährleisten, dass die Führungskräfte eine Einschätzung erhalten, wie ihre Führung von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erlebt und bewertet wird. Es soll vermeiden helfen, dass Demotivierung von MitarbeiterInnen und folglich Qualitätseinbußen in der Arbeitsleistung entstehen.
Bestandteil eines solchen Systems ist, dass Führung  nicht mehr von vorn herein auf Dauer vergeben wird, sondern kontinuierlich durch entsprechende Leistungen neu erworben werden muss.
Die Übertragung von „Führung auf Zeit" wird inzwischen von der KGSt empfohlen und ist von verschiedenen Kommunen eingeführt worden  (Städte Osnabrück, Hannover, Karlsruhe, Herzogenrath, Kreise Ludwigslust, Osnabrück, Pinneberg,  Kreis Soest). Auch die Kommission der Landesregierung schlägt in ihrem Bericht „Zukunft des öffentlichen Dienstes - öffentlicher Dienst der Zukunft" von 2/2003 vor, Arbeitsverhältnisse für Führungskräfte zeitlich zu befristen.
Wir beantragen, dass „Führung auf Zeit"  für alle Leitungsebenen bis hinunter zur Sachgebietsleitung umgesetzt wird.

Ergebnis:

Abgelehnt

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