Stiftung für Kinder aus einkommensschwachen Haushalten

Antrag

 

  1. Der Kreis Warendorf prüft die Möglichkeiten der Einrichtung einer Stiftung zur Unterstützung einkommensschwacher Haushalte mit Kindern im Kreis Warendorf.
  2. Diese Stiftung soll vom Kreis Warendorf als selbstständige örtliche Stiftung gem. §§ 80ff Stiftungsgesetz NRW gegründet werden. Er stattet sie mit einem Anfangsvermögen aus. Über Zustiftungen anderer Stifter (z.B. Privatpersonen, kreisangehörige Gemeinden, Firmen) wird das Stiftungsvermögen erhöht.
  3. Die Ergebnisse der Prüfung werden dem Sozialausschuss am 1.6. 2005 vorgelegt.


Begründung


Die öffentlichen Haushalte sind seit Jahren in einer nachhaltigen Finanzkrise. Die Gewährleistung öffentlicher sozialer Aufgaben der Kommunen gestaltet sich außerordentlich schwierig. Auch die Überwindung sozialer und wirtschaftlicher Notlagen in vielen Privathaushalten hat an Schärfe zugenommen. Insbesondere vor dem Hintergrund der Reform im Arbeitslosen- und Sozialhilferecht zum 01.01.05 sind weitere soziale und wirtschaftliche Härten zu erwarten.

Die kommunalen Haushalte -auch der des Kreises Warendorf- sind nicht mehr in der Lage, soziale Härten angemessen und bedarfsgerecht zu lindern.

Der Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung und mit im Verbund Fachleute der sozialen Arbeit, Fachwissenschaftler und Fachverbände verweisen auf eine Zunahme der Armutsbevölkerung, insbesondere auch auf eine Zunahme der Kinderarmut. Die Armutsquote beträgt z.Zt. 13,5% der Bevölkerung. Auch die Schere zwischen armen und reichen Haushalten geht weiter auseinander. Im Kreis Warendorf gibt es nach vorläufigen Berichten ca. 7250 Bedarfsgemeinschaften (mindestens ein Elternteil mit mindestens einem Kind) im Bereich des Sozialgeldes und des Arbeitslosengeldes II.

Der Regelbedarf bei Armut und Arbeitslosigkeit von z.Zt. 345€ (West) beim ALG II und beim Regelsatz in der Sozialhilfe incl. der Pauschalierung der einmaligen Beihilfen ist nach Meinung der Fachöffentlichkeit und Lebensberichten Betroffener um bis zu 30% zu niedrig bemessen. Haushalte mit Kindern sind besonders betroffen, da auch der Regelbedarf der Kinder mit 60% bzw. 80% der Eckregelsätze zu niedrig bemessen ist.

Deshalb ist zu befürchten, dass Kinder entgegen ihrer Begabung, ihren Neigungen und Interessen aus finanziellen Gründen von der Teilhabe an Bildung, vom  kulturellen und sozialen Gemeinschaftsleben ausgeschlossen bleiben. Die Zuwendungen aus der Stiftung sollen solche sozialen Krisen in von Armut und Arbeitslosigkeit betroffenen Haushalten verhindern oder reduzieren.

Ergebnis:

abgelehnt

 

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