Antrag
Der Kreistag möge beschliessen:
Die Wahlen für das Amt des Landrates werden auf den 24. September 2006 gelegt.
Begründung
Der Amtszeit des Landrates des Kreises Warendorf endet am 30. Juni 2006. Die Nachfolge sollte schnellstmöglich geklärt werden. Dabei muss den Bürgerinnen und Bürgern des Kreises die Gelegenheit gegeben werden, die Kandidatinnen und Kandidaten für das Amt des Landrates kennen zu lernen, um eine gute Entscheidung zu treffen.
Für den notwendigen Wahlkampf um das Amt sind sechs Wochen völlig ausreichend. Der Wahlkampf kann sinnvollerweise nach den Sommer-Schulferien in NRW beginnen und er wird dann beginnen, unabhängig vom Wahltermin. Die Sommerferien enden am Dienstag, dem 8. August. Eine gut bemessene Sechs-Wochen-Frist endet danach am Sonntag, dem 24. September.
Ein Wahltermin im Oktober würde wegen der Herbstferien nicht in Betracht kommen. Für einen weiteren Aufschub bis in den November hinein gibt es keinen sachlichen Grund. Vielmehr würde ein überzogen langer Wahlkampf den Bewerberinnen und Bewerbern, dem Amt und nicht zuletzt dem Kreis Warendorf schaden.
Ergebnis:
Die Position setzte sich durch.
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