Antrag:
Der Kreis Warendorf ergreift alle erforderlichen Maßnahmen, um bis zum 30.06. 2009 die Wartezeit für eine Erstberatung von derzeit drei bis fünf Monaten auf einen Monat zu reduzieren.
Begründung:
Der Entschluss, eine Schuldnerberatung aufzusuchen, wird von den Betroffenen in der Regel zu einem Zeitpunkt gefasst, zu dem sie allein ihre Lage nicht steuern können. In drei bis fünf Monaten verschlechtert sich ihre Lage in der Regel weiter, es entstehen höhere Schulden, auc den Gläubigern ist mit einem längeren Warten nicht gedient. Die derzeitigen Wartezeiten für eine Erstberatung sind also unmittelbar einsichtig zu lang. Eine Wartezeit von einem Monat ermöglicht viel eher eine Aufrechterhaltung des Willens zur Entschuldung und verlässlichere Kontakte mit den Gläubigern.
Ergebnis:
wurde verwiesen
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