
03.06.26 –
Antrag auf Freigabe von ausgewiesenen Radwegen zur Nutzung durch S-Pedelec.
Sogenannte S-Pedelec mit einer Tretkraftunterstützung bis 45 km/h dürfen grundsätzlich, auch außerhalb geschlossener Ortschaften, ausgewiesene Radwege nicht benutzen.
Dieses hat zur Folge, dass S-Pedelec, die als Kleinkrafträder gelten, auf der Straße fahren müssen. Leider führt das immer wieder zu gefährlichen Überholvorgängen durch PKW und besonders LKW.
Seit einer Ergänzung der Straßenverkehrsordnung können ausgewiesene Radwege durch ein Zusatzschild für die Nutzung durch S-Pedelec freigegeben werden.
Um die Sicherheit für S-Pedelec-Fahrende zu erhöhen, wird folgendes beantragt:
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