
05.02.24 –
Gemeinsame Anfrage von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen im Kreis Warendorf
Die rechtlichen Grundlagen für Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland sind im § 218 des Strafgesetzbuches geregelt, wobei Abbrüche bis zur 12. Schwangerschaftswoche unter bestimmten Bedingungen straffrei sind, § 218a Abs. 1 StGB.
Diese Regelung ist von großer Bedeutung für die körperliche und psychische Gesundheit insbesondere von Frauen, die Schwangerschaftsabbrüche liegen jedoch in der gemeinschaftlichen Verantwortung von Frau und Mann.
Wichtig ist deshalb, dass Paare gemeinsam nach Lösungen suchen, die ihren individuellen Bedürfnissen gerecht werden. Dabei ist die wohnortnahe Konfliktberatung ebenso entscheidend wie die wohnortnahe Durchführung und Nachsorge des Eingriffs.
Die Situation bezüglich der Anzahl der MedizinerInnen, die im Kreis Warendorf Schwangerschaftsabbrüche durchführen, wird als problematisch dargestellt.
Daher bitten wir um Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie hoch ist die Anzahl der durchgeführten Schwangerschaftskonfliktberatungen im Kreis Warendorf? Sind die Kapazitäten für die Beratungen im vorgeschrieben Zeitfenster ausreichend?
2. Welche Wartezeiten bestehen für einen Termin zur Konfliktberatung?
3. Wie hoch ist die Anzahl der im Kreis Warendorf erfassten Abbrüche?
Wie viele Paare, die eine Schwangerschaftskonfliktberatung im Kreis Warendorf in Anspruch genommen haben, ließen den Eingriff dann aber außerhalb der Kreises Warendorf durchführen?
4. Wie viele MedizinerInnen im Kreis Warendorf führen Schwangerschaftsabbrüche durch?
Wie ist ihre Verteilung auf die verschiedenen Städte/Gemeinden?
Kann eine Nachsorge möglichst wohnortnah gewährleistet werden?
5. Welche Pläne oder Initiativen gibt es, um die Anzahl der MedizinerInnen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, im Kreis Warendorf zu erhöhen?
6. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um sicherzustellen, dass BürgerInnen in unserem Kreis leichteren Zugang zu Informationen über Schwangerschaftsabbrüche und die entsprechenden medizinischen Dienstleistungen erhalten?
7. Welche Kooperationen gibt es mit anderen Nachbarkreisen?
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