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24.05.24 –
Anfrage zum Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz
Mit dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) sorgt die Bundesregierung dafür, dass Ökosysteme wiederhergestellt und bewahrt werden, damit sie aktiv zum Klimaschutz beitragen können.
Durch Maßnahmen wie z.B. Schutz bzw. Wiedervernässung von Mooren, natürlichem Klimaschutz auf Siedlungs- und Verkehrsflächen und Böden als Kohlenstoffspeicher, lassen sich der Schutz der biologischen Vielfalt und der Klimaschutz verbinden.
Die Verwaltung wird daher gebeten, über Ziele und Inhalte des neuen Aktionsprogramms „Natürlicher Klimaschutz" der Bundesregierung zu berichten.
Hierbei sollen zunächst folgende Aspekte besondere Berücksichtigung finden:
1. Welche der Handlungsfelder des genannten Aktionsprogramms sind aus Sicht der Verwaltung für den Klima- und Naturschutz im Kreisgebietvon besonderer Bedeutung?
2. Hat die Verwaltung bereits Projekte erarbeitet, die durch Einsatz von Mitteln aus diesem Aktionsprogramm realisiert werden können?
3. Für welche Handlungsfelder sieht die Verwaltung die Möglichkeit, fristgerecht Projekte und Maßnahmen zu entwickeln, die durch dieses Aktionsprogramm gefördert werden können?
Ein Handlungsfeld wäre zum Beispiel der Schutz intakter Moore und Wiedervernässungen.
Begründung:
Das "Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz" (ANK) sorgt dafür, dass Ökosysteme wie Wälder und Moore gestärkt, wiederhergestellt und bewahrt werden. Damit bleiben sie gleichzeitig Klimaschützer und Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Bis 2026 stehen für die verschiedenen Maßnahmen insgesamt vier Milliarden Euro zur Verfügung.
Ein wesentlicher Bestandteil ist unter anderem die Wiederherstellung und Wiedervernässung von Mooren. Wälder und Auen, Böden und Moore, Meere und Gewässer, Grünflächen in der Stadt und auf dem Land – diese Ökosysteme werden so zu natürlichen Klimaschützern und helfen uns, unsere Klimaschutzziele zu erreichen. Dörfern und Städten im ländlichen Raum kommt dabei eine Schlüsselrolle zu. Hier gibt es viele naturnahe Flächen, Parks, Alleen, Wegsäume entlang landwirtschaftlich genutzter Flächen, Teiche und Flussufer, die für effektiven Klimaschutz, einen intakten Wasserhaushalt und die Förderung von Artenvielfalt bislang ungenutzt sind.
Die neue Förderrichtlinie soll Kommunen und Landkreise bei Maßnahmen unterstützen, die einen positiven Beitrag zum Klimaschutz sowie zum Erhalt oder zur Stärkung der biologischen Vielfalt leisten und die Lebensqualität in Landkreisen, Städten und Gemeinden erhöhen. Es sollen investive Maßnahmen auf möglichst großen öffentlichen, nicht wirtschaftlich genutzten Flächen gefördert werden.
Die meisten ausgewählten Projektskizzen umfassen Maßnahmen im ANK-Handlungsfeld "Siedlungs- & Verkehrsflächen", gefolgt von den Handlungsfeldern "Flüsse, Seen und Auen", "Moore" und "Waldökosysteme".
Für die Kreistagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen ist es von großem Interesse, in welchem Umfang der Kreis Warendorf die Möglichkeit nutzen wird, Maßnahmen zu entwickeln und Fördermittel für entsprechende Projekte zu beantragen.
Kategorie
Anträge | Kreistagsfraktion | Kreisverband | Stadtentwicklung | Umwelt
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