Menü
16.11.22 –
Unter Aufstockenden versteht man die Personen, deren Einkommen unter der Bedarfsgrenze liegt und die mittels Hartz IV das Einkommen bis zu dieser Grenze erhöhen („aufstocken“). Die Grenze liegt für Alleinstehende bei 9.408 € und für Verheiratete bei 15.540 €.
Bei einer Anfrage vor einigen Jahren ergab sich, dass der Kreis hierfür ca. 12 Millionen Euro zahlt. Diese Summe ergibt sich aus zu geringen Einkommen und könnte auch als versteckte Subventionen bezeichnet werden.
Wir bitten um die Beantwortung nachstehender Fragen:
Sehr geehrter Herr Landrat Dr. Gericke,
sehr geehrte Damen und Herren der Kreisverwaltung,
liebe Kolleginnen und Kollegen der Kreistagsfraktionen
liebe Freundinnen und Freunde,
sehr geehrte Gäste!
Ich beginne meine Ausführungen zum Haushalt 2023 mit den Sozialleistungen, dem
größten Aufwandsposten im Kreishaushalt.
Jugendhilfe
Der Antrag des Vereins „Beweggründe“ auf Förderung von Mototherapie
...
Mehr »