09.10.19 –
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Ist es machbar, dass Kreisstraßen ohne eigenständigen Radweg mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung (70 km/h) ausgestattet werden?
2. Ist es machbar, dass Kreisstraßen ohne eigenständigen Radweg mit einem Radfahrstreifen ausgestattet werden?
Begründung:
Der Kreis Warendorf unternimmt erhebliche Anstrengungen um an möglichst allen Kreisstraßen einen Radweg einzurichten. Dieses Vorhaben entspricht der Zielsetzung des aktuellen Radwegekonzeptes des Kreises, denn nur ein fahrradfreundliches Umfeld führt zu einem höheren Modal-Split-Anteil und einer höheren Verkehrsleistung des Fahrrads (siehe Radwegekonzept).
Bei der geplanten Grundsanierung der K23/9 Beckum-Vellern scheint der Bodenerwerb für einen Radweg nicht möglich zu sein. Damit wird die grundsanierte K23/9 die Zielsetzung des aktuellen Radwegekonzeptes des Kreises nicht erreichen. Auf außerörtlichen Straßen ist eine Geschwindigkeit bis 100km/h zulässig. Für Radfahrer wird diese Geschwindigkeit als reale Gefahr wahrgenommen. Das führt dazu, dass diese Straßen von Radfahrer gemieden werden und die Verbindungsstraßen zwischen den Orten bis 15 km als Aktionsradius für Radfahrer nicht erschlossen werden. Eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung auf Straßen ohne eigenständigen Radweg und die Ausstattung mit einem Radfahrstreifen verbessert das fahrradfreundliche Umfeld und kommt den Zielen des Radwegekonzeptes des Kreises Warendorfes entgegen.
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