Anfrage zur Abschiebung des Ehepaars Abdullayev nach Aserbaidschan
gemäß § 11 der Geschäftsordnung zur mündlichen und schriftlichen Beantwortung
Die Abschiebung des Ehepaars Abdullayev aus Aserbaidschan wirft grundsätzliche Fragen zur Praxis der Ausländerbehörde und zur Umsetzung des Aufenthaltsrechts auf. Wie in der Tageszeitung „Die Glocke“ am 22.11.2025 berichtet wurde, kam das Ehepaar im August 2023 nach Deutschland, wurde der Gemeinde Wadersloh zugewiesen und gilt als Musterbeispiel für gelungene Integration. Beide Eheleute waren in unbefristeten Arbeitsverhältnissen tätig und trugen aktiv zur Lösung des Fachkräftemangels bei. Herr Abdullayev wurde von seinem Arbeitgeber als einer der zuverlässigsten und fleißigsten Mitarbeiter beschrieben, während Frau Abdullayeva im Pflegebereich arbeitete und eine Ausbildung beginnen wollte. Beide wurden von ihren Arbeitgebern sehr geschätzt.
Trotz der positiven Entscheidung der Härtefallkommission und der Unterstützung durch Freunde aus Wadersloh und durch die Arbeitgeber wurde das Ehepaar in der Nacht vom 8. auf den 9. Oktober 2025 abgeschoben. Dies wirft die Frage auf, warum persönliche Umstände und Integration nicht ausreichend berücksichtigt werden und warum die Ausländerbehörde offensichtlich nach Aktenlage mit dem Ziel des Erreichens von Abschiebezahlen entscheidet.
Bündnis 90/Die Grünen sehen hierin einen Verstoß gegen die Prinzipien der Menschlichkeit und der praktischen Lösung von Fachkräftemangel. Es ist dringend notwendig, diese Praxis zu hinterfragen und transparente, faire Entscheidungsprozesse zu gewährleisten.
Wir bitten daher um Beantwortung folgender Fragen:
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