Anfrage zur Einbürgerung von Menschen aus Syrien und dem Irak

03.03.23 –

Unserer Fraktion wurde aus mehreren Orten des Kreises mitgeteilt, dass es mit der Ausländerbehörde in Einbürgerungsverfahren von ehemals Geflüchteten aus Syrien
und dem Irak bei den Betroffenen wohl Schwierigkeiten geben soll.

Wir haben dazu folgende Fragen:

  1. Wie viele Einbürgerungsanträge aus diesem Betroffenenkreis sind im vergangenen Jahr gestellt worden?
     
  2. Wie lange dauert das Verfahren bei der aktuellen Personallage?
     
  3. Wie hoch ist der Anteil der Ablehnungen und was sind mögliche Gründe?

Eine weitere Frage (zum besseren Verständnis) bezieht sich auf die Beschaffung gültiger Passdokumente, für die die Betroffenen pro Person bis zu 1.000 € bezahlen müssen und z.B. zur syrischen Botschaft nach Berlin reisen müssen.

       4. Besteht die Möglichkeit in Härtefällen die bisherigen Dokumente doch     
           anzuerkennen?

 

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