Antrag nach §9 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Kreistag Warendorf zum Tagesordungspunkt 6 (Antrag der AFD Fraktion) in der Sitzung des Ausschusses Arbeit, Soziales und Gesundheit am 19.06.2019

Der Antrag der AFD Fraktion zum Thema „Weibliche Genitalverstümmelung“ ist nach Auffassung der unterzeichnenden Fraktionen nicht zielführend, da er nur die strafrechtliche Seite der Problematik in den Blick nimmt. Nach Auffassung der unterzeichnenden Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD und Die Linke ist neben der strafrechtlichen Betrachtung eine umfassende Aufklärung und Sensibilisierung für die Thematik erforderlich.

14.06.19 –

Der Antrag der AFD Fraktion zum Thema „Weibliche Genitalverstümmelung“ ist nach Auffassung der unterzeichnenden Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD und Die Linke nicht zielführend, da er nur die strafrechtliche Seite der Problematik in den Blick nimmt. Nach Auffassung der unterzeichnenden Fraktionen ist neben der strafrechtlichen Betrachtung eine umfassende Aufklärung und Sensibilisierung für die Thematik erforderlich.

Aus diesem Grund stellen die unterzeichnenden Fraktionen den folgenden weiterführenden Antrag:

Beschluss:

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit des Kreises Warendorf stellt fest:
1. Genitalverstümmelung von Mädchen und Frauen ist eine Menschenrechtsverletzung. Sie stellt einen Sorgerechtsmissbrauch dar und ist somit als eine Erscheinungsform von Kindeswohlgefährdung gem. § 8a SGB VIII anzusehen.
2. Weibliche Genitalbeschneidung gilt seit 2013 als Straftatbestand gem. § 226a StGB. Sie ist ein Verbrechen.
3. Auch zukünftig besteht die Notwendigkeit, jeglicher Form von weiblicher Genitalverstümmelung konsequent und effizient entgegenzutreten. Daher werden Beratungsstrukturen auch zukünftig unterstützt und ausgebaut, die mit intensiver Aufklärungsarbeit zur Enttabuisierung des Themas beitragen.

Die Kreisverwaltung wird beauftragt,
1. durch intensive Informations- und Öffentlichkeitsarbeit das Bewusstsein in der Bevölkerung sowie in den Institutionen - vor allem in den Bereichen des Gesundheits-, Sozial- und Integrationswesens - für die Thematik zu schärfen und damit die Handlungsbereitschaft in konkreten Gefährdungsfällen zu erhöhen.
2. die Präventions- und Sensibilisierungsarbeit auf Grundlage der Beratungen des „Runden Tisches NRW gegen Beschneidung von Mädchen“ kontinuierlich zu optimieren sowie mit der vorhandenen spezifischen Frauenhilfeinfrastruktur zu verzahnen.
3. eine spezifische Handlungsempfehlung für Fachkräfte im Sozialen Dienst, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, den Gesundheitssektor sowie Polizei und Justiz mit dem Ziel zu erstellen, einen Einblick in die Thematik zu geben, zu sensibilisieren und eine erhöhte Sicherheit im Handeln zum Schutz der bedrohten Mädchen und jungen Frauen zu vermitteln. Zudem soll sie konkrete Hilfe im Einzelfall geben und die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten der Jugendhilfe aufzeigen. (Gute Vorlagen hierfür bieten z.B. die Veröffentlichungen von Terre des Femmes)

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