Unterstützung von kleinen Unternehmen und Soloselbstständigen durch den Kreis Warendorf

Die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, der FWG, Den Linken und Die Piraten beantragen, dass der Kreisausschuss beschließt: Der Kreis Warendorf legt ein Soforthilfeprogramm auf, dass Kleinunternehmen und Freiberufler*innen im Kreis Warendorf zugutekommt. Pro Kleinunternehmen / Freiberufler*in werden auf Antrag bis zu 7500 € als Zuschuss gewährt. Auf Antrag übernimmt der Kreis Warendorf außerdem die Kosten einer Wirtschaftsberatung für die durch die Corona- Pandemie geschädigten Unternehmen der Gesellschaft für Wirtschaftsförderung zu 100%, max. 4000 €. Dafür zahlen Unternehmen im Normalfall einen Eigenanteil von 50%.

05.05.20 –

Die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, der FWG, Den Linken und Die Piraten beantragen, dass der Kreisausschuss beschließt:

Der Kreis Warendorf legt ein Soforthilfeprogramm auf, dass Kleinunternehmen und Freiberufler*innen im Kreis Warendorf zugutekommt. Pro Kleinunternehmen / Freiberufler*in werden auf Antrag bis zu 7500 € als Zuschuss gewährt. Auf Antrag übernimmt der Kreis Warendorf außerdem die Kosten einer Wirtschaftsberatung für die durch die Corona- Pandemie geschädigten Unternehmen der Gesellschaft für Wirtschaftsförderung zu 100%, max. 4000 €.
Dafür zahlen Unternehmen im Normalfall einen Eigenanteil von 50%.

Das Programm wird nachrangig zu Beihilfen eingesetzt, die auf Bundes-und Landesebene vergeben werden.
Die dafür erforderlichen finanziellen Mittel werden aus dem laufenden Haushalt bestritten.
Die Kreisverwaltung überprüft die Berechtigung des Zugangs zu den Fördermitteln analog dem Verfahren, dass die Bezirksregierung derzeit erfolgreich umsetzt.

Begründung:

Die Corona-bedingte Notlage stellt Kleinunternehmen und Freiberufler*innen, insbesondere Neugründungen, die Schwierigkeiten haben, Kredite der KfW aufzunehmen und dafür Bürgschaften zu erhalten, vor existenzielle Probleme. Sie sind gleichwohl - auch als Steuerzahler*innen - für den Kreis Warendorf von großer Bedeutung. Selbstständige oder freiberuflich Tätige, die keine Betriebsausgaben wie Mieten haben, fallen unter Umständen durch das „Sieb“ der Bundes- und Landesförderung.
Der Kreis Kleve hat ein solches Programm, getragen von der Wirtschaftsförderung und allen Fraktionen, aufgelegt; bisher gingen über 1200 Anträge auf Unterstützung ein, von denen bereits über 840 bewilligt wurden.

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