Menü
16.11.22 –
Unter Aufstockenden versteht man die Personen, deren Einkommen unter der Bedarfsgrenze liegt und die mittels Hartz IV das Einkommen bis zu dieser Grenze erhöhen („aufstocken“). Die Grenze liegt für Alleinstehende bei 9.408 € und für Verheiratete bei 15.540 €.
Bei einer Anfrage vor einigen Jahren ergab sich, dass der Kreis hierfür ca. 12 Millionen Euro zahlt. Diese Summe ergibt sich aus zu geringen Einkommen und könnte auch als versteckte Subventionen bezeichnet werden.
Wir bitten um die Beantwortung nachstehender Fragen:
Gestern hat die 29. Conference of the Parties (COP) in Baku, Aserbaidschan begonnen. Für Deutschland wird Annalena Baerbock als Verhandlerin [...]
Robert Habeck hat einen Plan vorgestellt, wie Deutschlands wirtschaftliche Kräfte neu entfesselt werden. Die Vorschläge sollen die [...]
Gestern am späten Abend wurde das weiterentwickelte Kita-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz (KitaQuTH) im Bundestag beschlossen. Es [...]