Anfrage: Abschiebeverfahren, konkreter Vorfall am 18./19.10.2015

In der Nacht von Sonntag auf Montag (18./19.10.2015) hat sich die Kreisausländerbehörde Zugang zu der Wohnung des Armeniers Ruben Markaryan verschafft. Der Grund war, dass es einen Abschiebetermin für ihn gab. Allerdings hatte das Verwaltungsgericht in Münster die Abschiebung per rechtskräftigem Urteil bereits verboten, jedoch lagen darüber weder der Kreisausländerbehörde noch der Stadt Warendorf Informationen vor. Das eigentliche Problem ist aber, dass die Kreisausländerbehörde sich, nachdem sie Ruben Markaryan nicht in seiner Wohnung antraf, Zugang zu einer Wohnung verschafft hat, die von drei Eritreern bewohnt wird und dort nach dem Armenier gesucht. Die drei Eritreer sollen mit Ruben Markaryan „befreundet“ sein. Diese Wohnung soll von Mitarbeitern der Kreisausländerbehörde durchsucht worden sein.

11.12.15 –

Sehr geehrter Herr Landrat,

darf sich die Kreisausländerbehörde bei Abschiebeverfahren Zugang zu den Wohnungen Dritter aufgrund eines bloßen Verdachts Zugang verschaffen? Und warum müssen Abschiebungen mitten in der Nacht stattfinden?

Hintergrund: In der Nacht von Sonntag auf Montag (18./19.10.2015) hat sich die Kreisausländerbehörde Zugang zu der Wohnung des Armeniers Ruben Markaryan verschafft. Der Grund war, dass es einen Abschiebetermin für ihn gab. Allerdings hatte das Verwaltungsgericht in Münster die Abschiebung per rechtskräftigem Urteil bereits verboten, jedoch lagen darüber weder der Kreisausländerbehörde noch der Stadt Warendorf Informationen vor. Das eigentliche Problem ist aber, dass die Kreisausländerbehörde sich, nachdem sie Ruben Markaryan nicht in seiner Wohnung antraf, Zugang zu einer Wohnung verschafft hat, die von drei Eritreern bewohnt wird und dort nach dem Armenier gesucht. Die drei Eritreer sollen mit Ruben Markaryan „befreundet“ sein. Diese Wohnung soll von Mitarbeitern der Kreisausländerbehörde durchsucht worden sein.

Hier die Antwort auf unsere Fragen (ab Seite 25)

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